Die Bezeichnung «Durchsetzungsinitiative» suggeriert, dass etwas längst Beschlossenem zum Durchbruch verholfen werden soll. Die Initiative und der entsprechende Deliktekatalog gehen weit über das hinaus, was eine knappe Mehrheit mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beschlossen hatte, sie verschärft sie massiv!
Die Durchsetzungsinitiative will einzelne Delikte in der Verfassung definieren, bei welchen ausländische Staatsangehörige – unabhängig vom Strafmass – ausgeschafft werden. Künftig würde schon eine Geschwindigkeitsübertretung um 15 Km/h, eine kleine Menge Cannabis oder ein vergessener Nebenjob bei der AHV-Abrechnung zur Ausweisung führen.
Die Durchsetzungsinitiative ist ein frontaler Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention und damit auf unsere Grundrechte. Sie verstösst gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Dadurch würde sich die Schweiz in Europa weiter isolieren. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit schadet nicht zuletzt auch dem Ruf der Schweiz als Wirtschaftsstandort.
Die Durchsetzungsinitiative setzt nicht den Volkswillen durch, sondern attackiert die Grundwerte unserer Demokratie. Sie gefährdet unseren gemeinsamen Wohlstand und etabliert eine willkürliche Zweiklassenjustiz. Deshalb stimme ich am 28. Februar Nein zur Durchsetzungsinitiative!
Daniel Gorba