Der Einwohnerrat hat an seiner letzten Sitzung den neuen Teilzonenplan für die Binninger Zentrumszone verabschiedet. Dieser ist wegweisend für unsere Gemeinde. Er legt den Grundstein dafür, wie Binningen in 20, 30 ja auch 50 Jahren aussehen wird.
Diese Grundlage wurde in jahrelanger Arbeit durch den Gemeinderat, die Verwaltung und die Bevölkerung in vielen partizipativen Workshops und Prozessen und auch durch die Eigentümer im betroffenen Perimeter erarbeitet. Die heute geltenden Zonenvorschriften in der Zentrumszone stammen aus dem Jahr 1974 – sind also über 50 Jahre alt. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Zielsetzungen einer sinnvollen Siedlungsentwicklung und erschweren den Eigentümern Investitionen und verhindern gleichzeitig eine grüne, fussgängerfreundliche Gestaltung des öffentlichen Raums.
Langfristig aufwerten
Die neue Zentrumsplanung soll darum die heute blockierte Situation lösen, neue Möglichkeiten eröffnen, dem Zentrum neue Impulse geben und langfristig das Gebiet aufwerten, z.B. indem Aufzonungen möglich werden oder neue Grün- und Freiräume entstehen können. Dabei wurde das Ziel «Bestand garantieren, Entwicklung ermöglichen!» verfolgt. Die BPK hat das Geschäft an insgesamt sieben Sitzungen vertieft geprüft und beraten.
Als SP haben wir den Teilzonenplan grundsätzlich unterstützt. Er ist handwerklich gut gemacht, belebt das Binninger Ortszentrum und führt dazu, dass mehr Wohnungen aber auch mehr Grünflächen entstehen können. Im Einwohnerrat haben wir uns allerdings erfolgreich für zwei wichtige Anliegen eingesetzt.
Parzelle des Robi-Spielplatzes: Der Teilzonenplan Zentrum sah ursprünglich eine Änderung des Zwecks der Robi-Parzelle (OeWA Parzelle D) vor von heute «Spielplatz» auf neu «Spielplatz, Grünanlage». In der Kommission wurde allerdings beantragt, auf diese Zweckänderung zu verzichten und den alleinigen Zweck «Spielplatz» vorläufig zu belassen.
Begründet wurde der Antrag damit, dass es ohne gesicherten Alternativ-Standort für den Robi-Spielplatz verfrüht ist, bereits jetzt zonenrechtliche Änderungen vorzunehmen und dass der Erhalt des Robi-Spielplatzes aktuell oberste Priorität hat. Der Einwohnerrat hat sich hinter diesen Kommissionsentscheid gestellt!
Gewerbenutzung: Der Teilzonenplan sah ursprünglich vor, dass die strassenzugewandten Teile des Erdgeschosses an der Hauptstrasse und der Baslerstrasse der Geschäftsnutzung vorbehalten sind. Das würde dazu führen, dass die Binninger Hauptstrasse lebendig ist, Einkaufsmöglichkeiten bietet und eine Zentrumsfunktion wahrnimmt. Und es wäre ein Schutz für das Binninger Gewerbe.
Leider hat eine Mehrheit der Kommission mit dem Argument der Eigentumsfreiheit gegen den Willen des Vereins KMU Binningen-Bottmingen entschieden, diese Vorgabe für die Geschäftsnutzung ersatzlos zu streichen. Glücklicherweise hat der Einwohnerrat gegen die Kommissionsmehrheit entschieden, diesen Entscheid zu korrigieren. Damit sieht der neue Teilzonenplan vor, dass an der Hauptstrasse und der Baslerstrasse im Erdgeschoss zwingend eine Geschäftsnutzung vorgesehen sein muss. Das ist gut für das Binninger Gewerbe und für die Binninger Bevölkerung!

Lewin Lempert, Einwohnerrat und Präsident Bau- und Planungskommission