Das interessanteste Traktandum kam gar nicht dran

Rückschau Einwohnerratssitzung vom 29. April 2024

Das «interessanteste Traktandum» kam gar nicht dran…

Bezeichnend für diese Sitzung, die einige Kenntnisnahmen und (durchaus notwendige, aber nicht «sexy») Courant normal-Geschäfte zum Inhalt hatte: Schon vor Beginn fragte der Berichterstatter für unser aller Regio-TV nach der Person, die Brigitte Strondls Ruftaxi-Postulat übernommen habe. Das sei doch das Geschäft, das die meisten Emotionen hervorrufen werde. Der hatte unseren redefreudigen Einwohnerrat unterschätzt – so weit kamen wir nicht. Jonathan Noack wird das Traktandum an der nächsten Sitzung vom 13. Mai für uns vertreten.

Die Totalrevision des Reglements über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle genehmigte der Einwohnerrat in zweiter Lesung ohne weitere Anträge und Diskussionen.

Versorgungsregion Allschwil, Binningen und Schönenbuch (ABS): Zweckverband

Eine wichtige Vorlage: Die bisherige Vertragslösung von 2018 für die Versorgungsregion, mit einer schlanken Struktur und einer Delegiertenversammlung mit Entscheidungskompetenz, hatte auf der kantonalen Ebene zu rechtlichen Erörterungen Anlass gegeben. Eine «Versorgungsregion» habe keine eigene Rechtspersönlichkeit, darum könne die vertragliche Delegiertenversammlung anders als ein Organ eines mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Verbands keine eigenen Entscheide fällen, sondern müsse seine Entscheide jeweils von den Gemeinderäten genehmigen lassen. Das reduzierte die Delegiertenversammlung faktisch auf die Rolle einer vorberatenden Kommission, der erwünschte Effekt einer Entlastung der Gemeinderäte fiel weg. Deshalb führten die drei Gemeinden die bisherigen Vertragsstrukturen in einen Zweckverband über.

Dieser hat Rechtspersönlichkeit und eigene Organe, die Entscheide treffen können. Die Umstrukturierung erfolgt ohne Verluste hinsichtlich der Inhalte. Das Entscheidungsgremium besteht neu aus 9 statt 6 Mitgliedern, was zu moderaten Mehrkosten führt. Die Geschäftsstelle und die Angestellten der Versorgungsregion werden tels quels vom Zweckverband übernommen.

Es wurden Fragen gestellt und von Gemeinderat Stephan Appenzeller ausführlich beantwortet. Uneins war sich der Rat nur in der Frage, ob die Vertretung des Einwohnerrats durch das (neue) dritte Mandat in der Delegiertenversammlung verstärkt werden oder ob der Gemeinderat eine Fachperson bezeichnen sollte. Unsere Fraktion favorisierte Letzteres, die Ratsmehrheit sah das aber anders.

Der Einwohnerrat nahm den Bericht zur Kenntnis und genehmigte die Statuten des Zweckverbands Versorgungsregion Allschwil – Binningen – Schönenbuch. Bezüglich des Wahlverfahrens beschloss der Einwohnerrat in Abänderung von § 48 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Einwohnerrats, dass der Einwohnerrat neu zwei Delegierte und eine/n Ersatzdelegierte/n der Delegiertenversammlung der Versorgungsregion Allschwil-Binningen-Schönenbuch wählt.

Frühe Sprachförderung – Teilrevision FEB-Reglement

Der Einwohnerrat beschloss die Teilrevision des FEB-Reglements und die Inkraftsetzung des revidierten Reglements per 1. August 2024. Auf Antrag der FDP, welchen wir unterstützten und der Rat ziemlich einmütig annahm, erhielt der Gemeinderat den Auftrag, per Ende 2027 an den Einwohnerrat Bericht zu erstatten über die Umsetzung des teilrevidierten FEB-Reglements in Bezug auf die «Frühe Sprachförderung», basierend auf den Daten und Erfahrungen der drei Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027. Der Bericht soll eine Analyse beinhalten und die Frage erörtern, ob vom System des «freiwilligen Angebots» auf die Variante des «obligatorischen Angebots» («selektives Förderobligatorium») gewechselt werden soll.

Bei der Behandlung des interfraktionellen Postulats «Für eine lebenswerte Gemeinde»: Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, Erwerbsanreize erhöhen machten mehrere Fraktionen Äusserungen dahingehend, dass dies erst ein Anfang und noch viel zu tun sei. Das sehen wir zwar auch so, wir legten aber den Fokus darauf, dass ein Anfang gemacht wurde und dass das ein wichtiger Schritt für unsere Gemeinde ist. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen und das Postulat als erledigt abgeschrieben.

Der Einwohnerrat nahm schliesslich Kenntnis von der Stellungnahme des Gemeinderats zu den Berichten der GRPK (Geschäfte Nr. 49A und 107A). Der Gemeinderat erläutert darin, dass die Erhöhung der Baurechtszinsen durch die Gemeinde so erfolgen muss, dass auch die Akzeptanz durch die Baurechtnehmer gegeben ist, ansonsten schwierige juristische Auseinandersetzungen die Folge wären. Deshalb das ungewöhnliche Vorgehen mit der gestaffelten Anpassung, die von der GRPK hinterfragt worden war. Zur Frage des Besitzes von Grundeigentum bei Bewerber*innen um Baurechtsvergaben räumte der Gemeinderat ein, Revisionsbedarf erkannt zu haben, und stellte dem Einwohnerrat zeitnah eine Revision des Baurechtsreglements in Aussicht, die kostengünstigen Wohnraum fördern wie auch Anreize zur Erstellung von neuem Wohnraum setzen soll. Wir erwarten die Revision mit Spannung.

Simone Abt, Fraktionspräsidentin

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