Rückschau Einwohnerratssitzung vom 29.
April 2024
Das «interessanteste Traktandum» kam gar nicht dran…
Bezeichnend
für diese Sitzung, die einige Kenntnisnahmen und (durchaus notwendige, aber
nicht «sexy») Courant normal-Geschäfte zum Inhalt hatte: Schon vor Beginn
fragte der Berichterstatter für unser aller Regio-TV nach der Person, die
Brigitte Strondls Ruftaxi-Postulat übernommen habe. Das sei doch das Geschäft,
das die meisten Emotionen hervorrufen werde. Der hatte unseren redefreudigen
Einwohnerrat unterschätzt – so weit kamen wir nicht. Jonathan Noack wird das
Traktandum an der nächsten Sitzung vom 13. Mai für uns vertreten.
Die
Totalrevision des Reglements über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle genehmigte
der Einwohnerrat in zweiter Lesung ohne weitere Anträge und Diskussionen.
Versorgungsregion Allschwil, Binningen und Schönenbuch
(ABS): Zweckverband
Eine
wichtige Vorlage: Die bisherige Vertragslösung von 2018 für die
Versorgungsregion, mit einer schlanken Struktur und einer
Delegiertenversammlung mit Entscheidungskompetenz, hatte auf der kantonalen
Ebene zu rechtlichen Erörterungen Anlass gegeben. Eine «Versorgungsregion» habe
keine eigene Rechtspersönlichkeit, darum könne die vertragliche
Delegiertenversammlung anders als ein Organ eines mit Rechtspersönlichkeit
ausgestatteten Verbands keine eigenen Entscheide fällen, sondern müsse seine
Entscheide jeweils von den Gemeinderäten genehmigen lassen. Das reduzierte die
Delegiertenversammlung faktisch auf die Rolle einer vorberatenden Kommission,
der erwünschte Effekt einer Entlastung der Gemeinderäte fiel weg. Deshalb
führten die drei Gemeinden die bisherigen Vertragsstrukturen in einen
Zweckverband über.
Dieser
hat Rechtspersönlichkeit und eigene Organe, die Entscheide treffen können. Die
Umstrukturierung erfolgt ohne Verluste hinsichtlich der Inhalte. Das
Entscheidungsgremium besteht neu aus 9 statt 6 Mitgliedern, was zu moderaten
Mehrkosten führt. Die Geschäftsstelle und die Angestellten der
Versorgungsregion werden tels quels vom Zweckverband übernommen.
Es
wurden Fragen gestellt und von Gemeinderat Stephan Appenzeller ausführlich
beantwortet. Uneins war sich der Rat nur in der Frage, ob die Vertretung des
Einwohnerrats durch das (neue) dritte Mandat in der Delegiertenversammlung
verstärkt werden oder ob der Gemeinderat eine Fachperson bezeichnen sollte.
Unsere Fraktion favorisierte Letzteres, die Ratsmehrheit sah das aber anders.
Der
Einwohnerrat nahm den Bericht zur Kenntnis und genehmigte die Statuten des
Zweckverbands Versorgungsregion Allschwil – Binningen – Schönenbuch. Bezüglich
des Wahlverfahrens beschloss der Einwohnerrat in Abänderung von § 48 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Einwohnerrats, dass der Einwohnerrat neu zwei Delegierte
und eine/n Ersatzdelegierte/n der Delegiertenversammlung der Versorgungsregion
Allschwil-Binningen-Schönenbuch wählt.
Frühe Sprachförderung – Teilrevision FEB-Reglement
Der
Einwohnerrat beschloss die Teilrevision des FEB-Reglements und die
Inkraftsetzung des revidierten Reglements per 1. August 2024. Auf Antrag der
FDP, welchen wir unterstützten und der Rat ziemlich einmütig annahm, erhielt
der Gemeinderat den Auftrag, per Ende 2027 an den Einwohnerrat Bericht zu
erstatten über die Umsetzung des teilrevidierten FEB-Reglements in Bezug auf
die «Frühe Sprachförderung», basierend auf den Daten und Erfahrungen der drei
Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 sowie 2026/2027. Der Bericht soll eine Analyse
beinhalten und die Frage erörtern, ob vom System des «freiwilligen Angebots»
auf die Variante des «obligatorischen Angebots» («selektives
Förderobligatorium») gewechselt werden soll.
Bei
der Behandlung des interfraktionellen Postulats «Für eine lebenswerte
Gemeinde»: Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, Erwerbsanreize
erhöhen machten mehrere Fraktionen Äusserungen dahingehend, dass dies erst ein
Anfang und noch viel zu tun sei. Das sehen wir zwar auch so, wir legten aber
den Fokus darauf, dass ein Anfang gemacht wurde und dass das ein wichtiger
Schritt für unsere Gemeinde ist. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen und
das Postulat als erledigt abgeschrieben.
Der
Einwohnerrat nahm schliesslich Kenntnis von der Stellungnahme des Gemeinderats
zu den Berichten der GRPK (Geschäfte Nr. 49A und 107A). Der Gemeinderat
erläutert darin, dass die Erhöhung der Baurechtszinsen durch die Gemeinde so
erfolgen muss, dass auch die Akzeptanz durch die Baurechtnehmer gegeben ist,
ansonsten schwierige juristische Auseinandersetzungen die Folge wären. Deshalb
das ungewöhnliche Vorgehen mit der gestaffelten Anpassung, die von der GRPK
hinterfragt worden war. Zur Frage des Besitzes von Grundeigentum bei
Bewerber*innen um Baurechtsvergaben räumte der Gemeinderat ein, Revisionsbedarf
erkannt zu haben, und stellte dem Einwohnerrat zeitnah eine Revision des
Baurechtsreglements in Aussicht, die kostengünstigen Wohnraum fördern wie auch
Anreize zur Erstellung von neuem Wohnraum setzen soll. Wir erwarten die
Revision mit Spannung.
Simone Abt,
Fraktionspräsidentin