Parolen der SP Baselland zu den Volksabstimmungen vom 9. Februar 2020

Volksinitiative “Mehr bezahlbare Wohnungen“:  JA

Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes: Verbot von Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung:  JA

Volksinitiative “Mehr bezahlbare Wohnungen“:  JA

Die Initiative verlangt, dass bei neu gebauten Wohnungen ein Anteil von mindestens 10% gemeinnützig sein. Kanton und Gemeinden sollen ein Vorkaufsrecht haben, wenn der Bund Grundstücke verkauft – und zusätzlich ein grundsätzliches Vorkaufsrecht. Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Explosion von Mieten führen.

Die Mieten nehmen in den vergangenen Jahrzehnten einen immer höheren Anteil am Haushaltsbudget ein. Besonders betroffen sind die Haushalte mit kleinerem Einkommen sowie ältere Menschen. Die Initiative ist wichtig für Mieterinnen und Mieter. Die Mietpreise in Genossenschaften sind deutlich tiefer als jene der übrigen Wohnungen – in Kernstädten sogar um rund einen Viertel. Dies unabhängig von der Grösse der Wohnungen. Genossenschaften sind bedürfnis- statt renditeorientiert. Das heisst, sie müssen keine Rendite erwirtschaften. Im Schnitt brauchen Menschen in Genossenschaft weniger Fläche, das ist auch wichtig für die Raumplanung. Zudem sind die Menschen dank günstigerer Mieten weniger auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das steht so auch in der Bundesverfassung, der Verfassungsauftrag muss umgesetzt werden. Energie-Sanierungen sind wichtig. Fördergelder sorgen dafür, dass die Sanierungen passieren. Luxus-Sanierungen müssen aber verhindert werden.

Während der Hypozins in den letzten 20 Jahren immer sank, stiegen gleichzeitig die Mieten. 7 Milliarden Franken bezahlen die Mieterinnen und Mieter auf dem sogenannten freien Wohnungsmarkt zu viel. Bei konventionellen Mietwohnungen sind die Mietpreise deutlich höher als bei Genossenschaftlichen: Es gehen Rendite an Spekulanten und Immobilienfirmen.

Das Vorkaufsrecht für Gemeinden und Kantone ermöglicht eine aktive Bodenpolitik, die Gemeinden können sich weiter entwickeln.

Die Parole wurde einstimmig gefasst.

 

Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes: Verbot von Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung:  JA

Schlagzeilen in unsern Medien der letzten Monate zeugen davon zeugen, dass Hass und Gewalt gegen LGBTIQ-Menschen (Lesbisch Schwul Bi Trans* Inter* Queer) Realität sind. Heute gibt es keine juristische Handhabe, gegen die Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung dieser Menschen, bzw. Menschengruppen vorzugehen. Das Gesetz soll deshalb ergänzt werden. Die Antirassismus-Strafnorm wurde 1994 angenommen, jetzt soll die sexuelle Orientierung als Kriterium dazukommen. Damit wird eine störende Gesetzeslücke geschlossen.

Bei einem Gerichtsurteil zu einem Artikel, der die „Heilung“ homosexueller Menschen forderte, wurde festgehalten, dass die Antirassismus-Strafnorm ergänzt werden müsste, um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ahnden zu können. Dies geschieht nun. Die SP duldet keinen Hass: Diese Abstimmung ist wegweisend für kommende Schritte zum Schutz von diskriminierten Menschengruppen. Auch im Hinblick auf die Abstimmung über die „Ehe für alle“ ist diese Vorlage wichtig. Körperliche Gewalt gegen lesbische, schwule und bisexuelle Menschen ist alltäglich. Es ist wichtig dass wir als Gesellschaft die Ursache dafür angehen – denn aus Hetze und Hass wird Gewalt.

Den Diskriminierungsschutz braucht es in Zeiten von überbordendem Hass umso dringender.

Die Parole wurde einstimmig gefasst.

Mehr Infos zu diesen Abstimmungen: www.sp-bl.ch/

Charles Simon, SP Binningen und kantonaler Delegierter

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