Pflegeinitiative: JA
Justiz-Initiative: NEIN
Covid-Gesetz: JA
Integrationsprogramm Baselland: JA
Friedensrichter:innen Wahl Binningen/Bottmingen: Felix Sprecher
Zu den eidgenössischen Vorlagen
Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative): JA
Pflege war früher eine Sache der Klöster, sie wurde dann zu einem Hilfsberuf und vor Jahrzehnten zu einer staatlichen Aufgabe. Dann jedoch ging man weg vom Service Public und es kam die Privatisierung und Halbprivatisierung der pflegenden Institutionen. Die Ökonomisierung setzte sich durch. Pflege wurde zum Kostenfaktor. Aus diversen Gründen verlassen leider heute viele Pflegende wieder ihren Beruf: zu wenig Wertschätzung, Personalmangel, Überstunden, Stress, Burnout… Deshalb hat der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer (SBK) die Pflegeinitiative lanciert.
Prognosen sagen aus, dass in der Schweiz bis 2030 rund 65’000 Pflegende fehlen. Zudem beschäftigt kein anderes Land so viel ausländisches Personal. Und weibliche Pflegende verdienen deutlich wenige als Männer.
Ziel der Initiative ist, dass es genug Ausbildungsplätze gibt, dass die Qualität der Pflege gut bleibt und vor allem, dass die Arbeitsbedingung des Pflegepersonals in allen Institutionen dahingehend verbessert werden, dass Beruf, Familie und Freizeit vereinbar sind. Zudem soll die Pflege als eigenständiger Beruf akzeptiert werden und Leistungen entsprechend abgegolten werden können. Mit diplomierten – also besser ausgebildeten – Pflegpersonen könnte in Spitälern und Heimen viel Geld gespart werden!
Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag formuliert. Dies bedeutet: Bei Ablehnung der Initiative tritt automatisch dieser in Kraft, das heisst eine schwächere Fassung. Der Gegenvorschlag verbessert jedoch die Arbeitsbedingungen der Pflegenden nicht.
Die Ja-Parole wurde einstimmig gefasst.
Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» (Justiz-Initiative): NEIN
Diese Initiative will die Wahl von Bundesrichter:innen im Losverfahren von denjenigen Richter:innen, die heute vom Bundesparlament gewählt werden.
Die Unabhängigkeit von Richter:innen ist eine zentrale Voraussetzung der Justiz. Die Initiative geht explizit davon aus, dass sich Richter:innen dem Druck der Wiederwahl beugen, indem sie sich bei der Rechtsprechung am Wahlgremium und ihrer Partei orientieren. Deshalb sei die Unabhängigkeit gefährdet, weil Richter:innen bei unbequemen Urteilen fürchten müssen, von der Politik mit Druck oder Nichtwiederwahl abgestraft zu werden. Ziel der Initiative ist, dass die Qualifikation der Kandidat:innen wichtiger würde als ihre Parteitreue. Zudem wären mit der Initiative parteilose Kandidat:innen nicht mehr chancenlos.
Heute werden die Bundesrichter:innen vom Parlament nach Parteiproporz für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt. In der Praxis spielt die Parteizugehörigkeit für die Rechtsprechung eine untergeordnete Rolle. Dies wurde beispielsweise durch den Fall Yves Donzallaz (SVP Bundesrichter) ersichtlich. Dessen Rechtsprechung wurde von der SVP kritisiert und er wurde abgestraft, indem sie ihre Stimmen für die Wiederwahl vorenthielt. Dennoch wurde Donzallaz dank seiner Fachkompetenz von den anderen Parteien wiedergewählt. Die Initiative unterstellt, die einzige Wertehaltung von Richter:innen sei deren Parteizugehörigkeit. Die Werte der Richter:innen umfassen jedoch mehr als deren Parteizugehörigkeit: Weitere Elemente der Persönlichkeitsprägung werden durch die Initiative ignoriert. Damit ist die Initiative eben nicht ein taugliches Mittel für die Garantie der Unabhängigkeit. Unabhängigkeit ist eine Frage des Charakters. Wer beste Qualifikationen hat und auf dem Papier niemandem verpflichtet ist, ist nicht per se unabhängiger von Beeinflussung.
Würde die Initiative angenommen, würde sich das Wahlverfahren wie folgt ändern: Es gäbe eine Vorselektion der Kandidierenden durch eine Fachkommission, die prüft, ob die Kandidierenden die nötigen Qualifikationen haben. Die Namen aller Kandidierenden, die die Qualifikationsanforderungen erfüllen, kommen in einen Topf. Anschliessend wird per Los entschieden. Die Wahl würde auf unbestimmte Zeit erfolgen, eine Wiederwahl wäre nicht mehr nötig. Richter:innen dürften bis 5 Jahre über das Pensionsalter hinaus im Amt bleiben. Zudem wird ein Abberufungsverfahren eingeführt. Eine Abberufung wäre möglich, wenn Richter:innen ihre Amtspflicht schwer verletzen oder aufgrund einer Krankheit das Amt nicht mehr ausüben können.
Die Wahl jetzige Wahlverfahren nach einem Parteienproporz durch das Bundesprlament garantiert die politische Legitimität. Dass im Gericht die unterschidliche Weltanschauungen und politische Meinungen vertreten sind und auch die Vertretung der Geschlechter und der Regionen, fördert die Akzeptanz der Urteile.
Die Nein-Parole wurde einstimmig gefasst.
Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Corona-19-Gesetz): JA
Dieses zeitlich befristete Gesetz gibt dem Bundesrat besondere Kompetenzen in diesem Pandemiefall rasch zu handeln zur Bewältigung dieser Krankheit sowie der Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden. Von dieser Kompetenz darf der Bundesrat nur in dringlichen Fällen und nach Rücksprache mit den Kantone Gebrauch machen. Der Bundesrat muss begründen, wieso er die Massnahmen nicht über das ordentliche oder dringenden Gesetzgebungsverfahren einführen kann. Er kann also nicht einfach machen, was er will.
Dieses erst ein Jahr alte Gesetz wurde bereits drei Mal geändert. Was wir nun vor uns haben, sind Gesetzesänderungen an einem Gesetz, das wir anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Juni bereits angenommen haben. Die Gesetzesänderungen hingegen wurden vom Parlament am 19. März verabschiedet. Kritiker sagen der Bundesrat habe damit die Kompetenz, Kriterien festzulegen, wie er gesundheitspolitisch eingreife und was für Massnahmen zur Minderung von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen er erlässt. Dies ist unserer Meinung nach nicht stichhaltig, denn zur Bekämpfung dieser Pandemie muss rasch reagiert werden.
Auch das Kontakt-Tracing wird kritisiert. Dieses führt in den Augen der Kritiker:innen zu einem Überwachungsstaat. Doch dieses Gesetz ist befristet. Es geht lediglich um Kompetenzen, die zur Bekämpfung der Pandemie notwendig sind. Ist die Pandemie vorüber, wird das Gesetz wieder ausser Kraft gesetzt. Dies ist darin festgehalten. Dass das Gesetz verlängert werden muss, ist nicht auszuschliessen, jedoch unbefristet ist es nicht.
Als dritter Punkt führen Kritiker:innen an, dass geimpfte und ungeimpfte Personen ungleich behandelt werden. So steht zum Beispiel in der Gesetzesrevision, dass man geimpfte Personen nicht mehr zu einer Quarantäne verpflichten darf. Das bedeutet andererseits, dass man ungeimpfte Personen dazu verpflichten kann. Damit kommen grundsätzliche Überlegungen der Gleichwertigkeit ins Spiel. Das kann man sicher kritisieren, ist unseres Erachtens jedoch kein Argument, um dieses Gesetz abzulehnen.
Weiter wird auch das Covid-Zertifikat kritisiert. Dieses hat eine europäische Dimension. Es erleichtert das Reisen. Es ist ein Instrument, das wir in der nächsten Zeit wohl noch brauchen werden. Das Zertifikat erleichtert uns schneller aus der Pandemie herauszukommen. Und dies ist ja das Hauptziel dieses befristeten Gesetzes. Für diese Phase muss wohl eine gewisse Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften in Kauf genommen werden.
Gefährlich an diesem Referendum ist, dass im Falle einer Ablehnung des Gesetzes viele Massnahmen, die beschlossen wurden, um die Auswirkungen von gesundheitspolitischen Massnahmen auf Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern, wegfallen würden. Massnahmen wie Finanzhilfen für Härtefälle, die Ausdehnung der Arbeitslosenversicherungsleistungen, die längere Bezugsdauer von Kurzarbeit etc. würden gestrichen. Auch die Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, den Veranstaltungsbereich und den Sport würde wegfallen.
Die Ja-Parole wurde einstimmig gefasst.
Zur kantonalen Vorlage (BL)
Landratsbeschluss betreffend kantonales Integrationsprogramm: JA
Die Integrationsprogramme werden von den Kantonen erarbeitet. Sie existieren bereits seit 2014. Spricht ein Kanton für ein Integrationsprogramm Gelder, werden diese vom Bund verdoppelt. Würden wir nun diese Gelder nicht sprechen, dann würden auch die Gelder des Bundes ausbleiben.
Die SVP forderte im Landrat, dass vor allem Sprachförderung betrieben werden soll. Sie ist sicherlich wichtig – sie benötigt rund 50% der Gelder – aber nicht alles. Das vorliegende Integrationsprogramm hingegen umfasst acht Förderbereiche, die zu einer umfassenden Integration beitragen sollen. In diesen acht Förderbereichen gibt es ca. 20 Massnahmen. Um diese Massnahmen wurde lange gerungen. Als Beispiel: eine Willkommensbroschüre in 13 Sprachen. Da die Gelder limitiert sind wurde nicht nur im Landrat sondern auch in der Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aus den Gemeinden und der Verwaltung eingehend diskutiert, wie man diese einsetzt.
Im Landrat gab es Opposition von der SVP und von einigen FDP-Mitglieder. Kritisiert wurde, dass Erfolge nicht messbar sind. Aber eigentlich waren die Gegner:innen gar nicht interessiert am Integrationsprogramm. Immer wieder wurde betont, dass fordern wichtiger sei als fördern. Beim Integrationsprogramm geht es aber ums Fördern. Für das Fordern sind andere Stellen zuständig (z.B. über Integrationsvereinbarungen).
Die Ja-Parole wurde einstimmig gefasst.
… und Friedensrichter:innen Wahl Binningen/Bottmingen: Felix Sprecher
Nach dem Rückzug unserer sehr verdienten Doris Herzog empfiehlt die SP Binningen primär unsern Kandidaten Felix Sprecher. Er hat sich kürzlich an einer Parteiversammlung vorgestellt. Er machte einen sehr guten, seriösen und fähigen Eindruck: Unbedingt wählen!
Und auf den zweiten Platz sicher eine Frau. Mir sind beide Kandidatinnen persönlich bekannt. Grün liegt uns politisch selbstverständlich näher.
Ich halte mich bei diesen Erläuterungen an die Argumentationen und Diskussionen in der Delegiertenversammlung SP-BL. Mehr Infos zu diesen Abstimmungen in den Abstimmungsunterlagen und unter: www.sp-bl.ch/
3. November 2021, Charles Simon