Trinkwasser-Initiative: JA /// Pestizid-Initiative: JA /// Covid-19-Gesetz: JA /// CO2-Gesetz: JA /// Terrorismus-Gesetz: NEIN /// Verlängerung Tramlinie 14: JA
Zu den eidgenössischen Vorlagen
Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»: JA
Die Initiative basiert auf dem rund 20 Jahre alten Art. 204 unserer Bundesverfassung, der gesunde Lebensmittel sowie sauberes Trinkwasser fordert. Er verlangt, dass der Bund die Umwelt vor Beeinträchtigungen durch überhöhten Einsatz von Düngstoffen, Chemikalien und anderen Hilfsstoffen schützt. Zudem wurde kürzlich der Artikel zur Ernährungssicherheit (Art. 104a BV) vom Volk angenommen. Er verlangt, dass der Bund u.a. die Voraussetzungen schafft für «eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion».
Im Jahr 2008 hat der Bund Umweltziele für die Landwirtschaft gesetzt. Im Jahr 2016 wurden die Resultate erstmals ausgewertet und dabei festgestellt, dass die Landwirtschaft diese Ziele in keinem der untersuchten Bereiche erreicht. Ausserdem ist noch immer ein Grossteil der Direktzahlungen für die Landwirtschaft nicht an die Umweltziele gekoppelt.
Die Initiative will diese Stossrichtung vertiefen. Sie fordert: Keine Pestizide verwenden, den Tieren nicht vorsorglich Antibiotika verabreichen und nur so viele Tiere halten, wie das nötige Futter selbst produziert werden kann. Das Hauptanliegen: sauberes Trinkwasser, d.h. vor allem der Schutz vor Pestiziden, Nitrat und Antibiotika. Direktzahlungen werden an die Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises gekoppelt. Es gilt eine Übergangsfrist von acht Jahren.
Die Antibiotikaresistenzen von Bakterien, welche die Folge sind von übermässigem, prophylaktischem Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft, steigen seit Jahrzehnten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt eindringlich vor den möglichen Folgen dieser Resistenzen. Gerade jetzt in der Pandemie sollten wir daran interessiert sein, dass wir nicht selber neue bedrohliche Gesundheitsrisiken schaffen, indem Antibiotika immer weniger wirksam werden oder keine mehr zur Verfügung stehen.
Die SP Schweiz hat die Ja-Parolen bereits vorbehaltlos gefasst. Auch viele Umweltorganisationen stellen sich hinter das Anliegen. Der Schweizer Bauernverband ist dagegen und sagt, die Initiative sei zu radikal, sie würde die Schweizer Landwirtschaft auf den Kopf stellen. Ja, wenn wir uns die gegenwärtige Lage mit mangelhaftem Umweltschutz, mit einer gewaltigen Klimakrise und einer massiven Bedrohung durch neue, gefährlichere Bakterien vor Augen führen, ist es vielleicht nicht nur hinnehmbar, sondern sehr erwünscht, dass wir unsere Landwirtschaft auf den Kopf stellen.
Die Ja-Parole wurde mit grossem Mehr gefasst.
Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»: JA
Pestizide sind Stoffe aus chemischen oder biologischen Bestandteilen, die zur Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Unkräuter eingesetzt werden. Man kann diese unterteilen in Pflanzenschutzmittel (z.B. Fungizide gegen Pilzbefall) und in Biozide (Mittel zum Schutz von Mensch und Tier, z.B. Reinigungs- und Desinfektionsmittel). Es gibt synthetische und nicht synthetische Pestizide. Die Synthetischen bestehen aus chemischen Substanzen, die in der Natur nicht vorkommen und deshalb ein hohes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Natur darstellen. Die nicht synthetischen Pestizide sind Organismen wie Bakterien, Pilze, Viren oder Tonerde.
Die Schweiz gehört auch im 2021 zu den Ländern mit einem besonders grossen Pestizideinsatz. Bereits 2005 hat der Bund festgelegt, dass der Verbrauch von Pflanzenschutzmittel auf 1’500 Tonnen pro Jahr beschränkt wird. Pro Jahr werden jedoch 2’000 Tonnen Pestizide eingesetzt!
Die Initiative will keinen Einsatz mehr von synthetischen Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion, bei der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten sowie bei der Boden- und Landschaftspflege. Ausserdem soll es keinen Import mehr geben von Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten oder bei deren Produktion diese verwendet wurden.
Für eine Annahme der Initiative spricht, dass damit Grundwerte umgesetzt werden sollen, für welche wir uns immer wieder stark machen. Es geht um unsere Lebensgrundlage, den Boden, den wir langfristig schützen sollten. Durch die Vorgaben der Initiative wird eine ökologische und faire Landwirtschaft gefördert. Unter anderem auch deshalb, weil die Regeln auch für Importe gelten, sodass die Schweizer Landwirtschaft nicht benachteiligt und lokale Landwirtschaft unterstützt wird. Durch die Vorgaben würden sich die Preise von Lebensmittel angleichen. Dadurch können gesunde Lebensmittel für alle zugänglich gemacht werden. Neben dem Boden wird auch sauberes Grund- und Trinkwasser geschützt, was ein langfristiges Ziel ist. Zudem geht es um die Stärkung der Biodiversität. Während der Übergangsfrist von 10 Jahren könnten nachhaltige, innovative Lösungen erprobt und eingeführt werden. Dies würde auch die Abhängigkeit von der Chemischen Industrie lösen. All diese Aspekte sind wichtig, auch in Bezug auf die Klimakrise.
Die Ja-Parole wurde mit grossem Mehr gefasst.
Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz): JA
Seit über einem Jahr sind wir nun in der Corona Pandemie. Der Bundesrat musste schnell auf die gesundheitspolitischen und darauf auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren. Im März 2020, als sich die Situation extrem schnell veränderte, konnte sich der Bundesrat einerseits auf das Epidemiengesetz von 2013 stützen. Weitere Massnahmen mussten auf das verfassungsmässige Notrecht, das dem obligatorischen Referendum untersteht, abgestützt werden. Allerdings ist das Notrecht auf 6 Monate beschränkt. Da die Pandemie länger als 6 Monate dauerte musste vom Parlament eine neue gesetzliche Grundlage – das Covid-19-Gesetz – erarbeitet werden. Die SP-Bundhausfraktion hat hier tatkräftig mitgestaltet. Damit wurde erreicht, dass die wirtschaftspolitischen Massnahmen funktionieren.
Im Gesetz werden Massnahmen im Bereich der politischen Rechte festgeschrieben. Damit werden die direktdemokratischen Rechte gesichert, so z.B. muss man bei einem Referendum nicht unbedingt beglaubigte Unterschriften einreichen, sondern nur Unterschriften. Dies deshalb, da es im Pandemiefall erfahrungsgemäss viel schwieriger ist, auf der Strasse Unterschriften zu sammeln. Zudem hat der Bundesrat die Möglichkeit im Bereich der politischen Rechte Unterstützungsmassnahmen zu erlassen, damit unsere politischen Institutionen von der Gemeindeversammlung bis hin zum Bundesparlament trotz den gesundheitspolitischen Herausforderungen weiterhin funktionieren.
Der zweite und wichtigste Teil handelt von den wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen. Darunter fällt einerseits die Kurzarbeit, wofür der Bund zusätzlich 11 Milliarden investiert hat. Zudem geht es um die Frage der Verlängerung der Kurzarbeit. Heute darf die Kurzarbeitsentschädigung maximal 12 Monate innerhalb von 18 Monaten ausbezahlt werden. Diese Frist läuft im August aus. Auf Grundlage des Covid-19-Gesetzes kann der Bundesrat die Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung nochmals verlängern. Ohne Covid-19-Gesetz wäre dies nicht möglich: Dies würde zu Massenentlassungen und -konkursen führen.
Weiter sind im Covid-19-Gesetz die Erwerbsausfallsentschädigungen verankert, die vor allem für die Selbstständigerwerbenden sehr wichtig sind. Diese würden sonst durch die Maschen fallen. Zudem ist auch die Härtefallhilfe im Covid-19-Gesetz geregelt. Auch Unterstützungsmassnahmen in den Bereichen Kultur, Sport und Medien stützen sich auf das Covid-19-Gesetz. Dies alles ist das Kernstück des Covid-19-Gesetzes und fällt weg, falls das Gesetz abgelehnt wird. Wir haben keine andere gesetzliche Grundlage um in irgendeiner Form Massenarbeitslosigkeit und -konkurse zu verhindern. Dann gibt es auch noch einen Teil des Gesetzes, der sich mit der Sicherung der Gesundheitsversorgung beschäftigt. Dazu zählt bspw. die Möglichkeit sich gratis testen zu lassen. Auch erweiterte Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmenden werden im Gesetz geregelt, so z.B., dass besonders gefährdete Personen nicht arbeiten müssen.
Ein Impfzwang kann weder mit dem Epidemiengesetz noch mit dem Covid-19-Gesetz eingeführt werden und auch im Parlament besteht kein Wille dazu. Die SP will keinen Impfzwang.
Die Delegierten fassten die Ja-Parole einstimmig.
Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz): JA
Weltweit ist bereits eine durchschnittliche Temperaturerhöhung von ca. einem Grad festzustellen, in der Schweiz sogar zwei Grad. Die Schweiz ist eines der Länder, das am stärksten vom Klimawandel betroffen ist: dies vor allem wegen unseren Alpen. Wir sehen wir dies anhand unserer Gletscher, die seit 1850 etwa 60 Prozent ihres Volumens verloren haben.
Die Schweiz hat schon länger ein CO2-Gesetz, das jedoch nicht kompatibel ist mit internationalen Abkommen, insbesondere nicht mit dem Pariser-Klimaabkommen von 2015. Dieses verlangt bis 2050 Netto-Null CO2-Emissionen. Die Schweiz hat dieses Abkommen zusammen mit 189 anderen Ländern unterzeichnet. Es wurde jedoch noch keine Implementierung des Abkommens beschlossen, d.h. die Schweiz hat die nationalen Gesetze noch nicht an das Abkommen angepasst: deshalb diese Totalrevision. Bundesrat und beide Räte haben sich darauf geeinigt, dass die Treibhausgase in der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbiert werden sollen. Damit passen wir unsere nationale Klimapolitik an die von uns unterzeichneten Abkommen an. Mindestens 75 Prozent der CO2-Einsparungen müssen innerhalb der Schweiz eingespart werden. Maximal 25 Prozent können durch Kompensationszahlungen (Zertifikate) im Ausland eingekauft werden. Darum hat die Schweiz erste internationalen Abkommen unterzeichnet: eines mit Peru und eines mit Ghana.
Das CO2-Gesetz enthält im ersten Teil eine Kombination aus finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien: Dies vor allem im Bereich Gebäude und Infrastruktur/ Verkehr. Der zweite Teil beinhaltet Lenkungsabgaben. Dazu zählen Flugticketabgaben (30 CHF pro Kurzstreckenflug; 120 CHF pro Langstreckenflug; Privatjets bezahlen pro Flug zwischen 500 und 3 000 CHF) sowie Abgaben auf Treibstoffe wie Benzin. Die Einnahmen daraus werden zur Hälfte direkt an die Bevölkerung verteilt. Die andere Hälfte fliesst in einen Klimafonds, der Projekte zur CO2-Reduktion im Inland finanziert.
Diverse Parteien, darunter auch die SP, haben die Ja-Parole gefasst. Auch von den Umweltverbänden wird das CO2-Gesetz unterstützt. Zusätzlich gibt es eine grosse Koalition aus der Wirtschaft, die sich für das CO2-Gesetz ausspricht, so u.a. Economiesuisse, Swiss MEM, der Bauernverband und der Baumeisterverband. Auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, die Kantone und der Städteverband unterstützen das Gesetz. Damit ist das Ja-Komitee sehr breit aufgestellt.
Natürlich ist das CO2-Gesetz nicht die Lösung für die Klimakrise, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Referendum wurde aus Kreisen der Erdöl- und Autolobbys ergriffen.
Die Delegierten fassten die Ja-Parole einstimmig.
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT): NEIN
Dieses Gesetz wurde im 2020 im Parlament verabschiedet. Es regelt Massnahmen, die der Polizei ein frühes und präventives Einschreiten bei terroristischer Gefahr ermöglichen soll. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Das Gesetz enthält u.a.:
- Gesprächsteilnahmeflicht: Eine Person wird verpflichtet, regelmässig an Gesprächen teilzunehmen. Damit soll festgestellt werden, ob sie sich radikalisiert und ob sie gefährlicher wird.
- Ausreiseverbot und Meldepflicht: Die Person muss sich regelmässig bei der Behörde melden, um sicherzustellen, dass sie sich an das Ausreiseverbot hält.
- Kontaktverbot: Es soll einer Person der Kontakt zu anderen Personen verboten werden, um damit Radikalisierungen zu unterbinden.
- Ausschaffungshaft
- Ein- und Ausgrenzung: Damit kann Personen das Aufsuchen oder Verlassen bestimmter Orte verboten werden. Dies kann bis zum Hausarrest führen. Dies ist die einzige Massnahme, die gemäss diesem Gesetz vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet werden muss.
Das Referendum ist unter anderem deshalb ergriffen worden, da das Gesetz unpräzise Begriffe enthält. So die Definition der »terroristischen Aktivität». Diese wird als Bestrebung zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden soll, definiert. Doch, da ja jede politisch aktive Person die staatliche Ordnung verändern möchte, würde sie unter das Gesetz fallen, ohne dass sie einen Terrorismusakt plant. Es reicht, wenn Furcht und Schrecken verbreitet werden.
Diese Definition von Terrorismus wurde von der UNO stark kritisiert, da sie uferlos ausweitet und nicht mit der internationalen Definition übereinstimmt. Ebenso die Definition der Gefährder*innen: Darunter fallen Personen bereits, wenn lediglich Anhaltspunkte bestehen, dass jemand irgendwann terroristisch aktiv werden könnte, ohne dass wirklich ein konkreter Verdacht besteht, dass etwas geplant wird. Bundesrätin Karin Keller Sutter behauptet zwar, es gehe nur um extreme Fälle von terroristischer Gewalt. Doch dies ist im Gesetz nicht präzis definiert. Das PMT ist eine Form des Präventionsstrafrechts: Es braucht keine Beweise, keine stichfesten Verdachtsmomente, sondern lediglich eine Vermutung, um Massnahmen auszusprechen. Das Gesetz verletzt zudem die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Hausarrest ist nach Art. 5 EMRK nur in Bezug auf konkrete Straftaten möglich und erlaubt. Doch das Gesetz ermöglicht den Hausarrest bereits ohne Bezug zu konkreten Straftaten.
Dieses Gesetz hat der Schweiz bereits viel Kritik eingebracht. Gemäss diesem Gesetz würde ein Verdacht bereits genügen um Massnahmen anzuordnen. Die Betroffenen hätten nicht die gleichen Rechte wie Beschuldige in einem ordentlichen Strafverfahren. Und zudem ist das Gesetz auch eine Verletzung der Kinderrechtskonvention: Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren – bzw. 15 beim Hausarrest – angeordnet werden. Karin Keller Sutter behauptet, heute müsse die Polizei zuschauen bis etwas passiert. Das stimmt nicht. So ist es heute bereits verboten, eine terroristische Vereinigung zu gründen, sie zu unterstützen oder zu finanzieren. Vorbereitungshandlungen sind strafbar. Wer der Planung einer schweren Straftat verdächtigt wird, macht sich bereits strafbar.
Das PMT steht im Widerspruch zu der Tradition des Schutzes der Menschenrechte in der Schweiz steht. Das PMT hebelt zudem unseren Rechtsstaat aus und es öffnet der Willkür Tür und Tor.
Die Delegierten fassten grossmehrheitlich die Nein-Parole.
Zu den kantonalen Vorlagen (BL)
Landratsbeschluss betreffend Salina Raurica, Tramverlängerung Linie 14: Ausgabenbewilligung Projektierung und vorgezogener Landerwerb: JA
Die Salina Raurica ist ein Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung. Früher wurde dort Salz gewonnen. Heute ist dort bereits die Pharmaindustrie präsent. Daneben liegt noch viel freies Bauland bereits mit Quartierplanungszonen. Der Kanton, die Gemeinden Pratteln und Augst sowie die Grundeigentümer*innen wollen Wohnen und Arbeiten am selben Ort ermöglichen.
Zur Erschliessung der Salina Raurica gibt es zwei vom Landrat genehmigte Projekte: Die heutige Rheinstrasse wird zur Zeit verlegt und entlang der Autobahn geführt. Und diese Tramverlängerung: Der 14-er soll ab der heutigen Endhaltestelle Bahnhofstrasse Pratteln über die Autobahn via Grüssen-Areal bis nach Augst geführt werden. Es wird insgesamt sechs neue Tramstationen geben: die erste gerade unter dem Bahnhof Pratteln!
Bei dieser Abstimmung geht es um die Projektierung und die Landkäufe. Dafür wird 15 Millionen CHF veranschlagt. Das ganze Projekt soll abschliessend 170 Millionen CHF kosten. Es wird mit einer Bundesbeteiligung von 30-40 Prozent gerechnet. Die verlängerte Tramlinie soll im Jahr 2031 ihren Betrieb aufnehmen.
Vorteile dieser Tramverlängerung sind:
- Entlastung der Strassen durch vorgängige Tramerschliessung. Andernfalls würde das Auto dominieren.
- Das Grüssen-Areal, ein bestehendes Einkaufsquartier, wird neu mit dem Tram erschlossen. Das ist auch im Interesse der Gemeinde Pratteln.
- Am Bahnhof Pratteln kann sechs Mal pro Stunde auf die S-Bahn nach Basel sowie in die Gegenrichtung umgestiegen werden.
- Durch die Verlängerung der Tramlinie 14 wird die Stadtentwicklung von Pratteln unterstützt.
- Ebenfalls ist es aus Sicht des Kantons für die Standortförderung wichtig, dass die Salina Raurica eine solide ÖV-Erschliessung erhält.
Die Gegner dieser Vorlage meinen u.a., dass mit einem Nein zur Tramverlängerung die Grünfläche geschützt werden könne. Dies stimmt jedoch nicht, da es sich in der Salina Raurica um Bauland handelt. Auch mit einem Nein zur Verlängerung der Tramlinie kann und wird dort gebaut werden. Um dies zu verhindern, müsste man die Quartierpläne bekämpfen. Sie vertreten zudem, dass eine Bus-Erschliessung des Areals genügen würde. Im Moment ist dies tatsächlich so, dass die Erschliessung der Salina Raurica und Augst mit dem Bus genügt. Aber wenn in Zukunft 2’500 bis 3’000 Menschen mehr in der Salina Raurica leben werden braucht es ein Tram. Wer die Gegend kennt, weiss, dass es dort öfters zu Stau kommt. Eine eigene Tramlinie bedeutet eine schnelle und zuverlässige Erschliessung auf eigenem Trassee. Südlich von Augst besteht bereits der Bahnhof Salina Raurica. Dort halten pro Stunde nur zwei Züge in jeder Richtung. Hingegen wird ab 2025 ab dem Bahnhof Pratteln alle 10 Minuten ein Zug in jeder Richtung verkehren. Deshalb soll die Salina Raurica an den Bahnhof Pratteln angeschlossen werden.
Die Delegierten fassten grossmehrheitlich die Ja-Parole.
Charles Simon, SP Binningen und kantonaler Delegierter
Der Verfasser hält sich an die Argumentationen und Diskussionen in der Delegiertenversammlung SP-BL. Mehr Infos zu diesen Abstimmungen in den Abstimmungsunterlagen und unter: www.sp-bl.ch