Parolen der SP Baselland zu den Volksabstimmungen vom 7. März 2021

Verhüllungsverbot:  NEIN

Wirtschaftspartnerschafts-Abkommen mit Indonesien:  Stimmfreigabe

E-ID-Gesetz: NEIN

Gesetz über Bekämpfung der Schwarzarbeit:  JA

Arbeitsmarktaufsichtsgesetz:  JA

Volksinitiative Lehrplan:  NEIN

 

Zu den eidgenössischen Vorlagen

Volksinitiative „JA zum Verhüllungsverbot“:  NEIN

Die Initiative fordert ein Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Dabei soll es Ausnahmen geben für Bräuche wie Fasnacht und aus gesundheitlichen Gründen. Die Initianten argumentieren mit Randalier*innen und mit Frauen, die eine Burka tragen. In der Schweiz gibt es rund zwei Dutzend Burkaträgerinnen. Die meisten davon sind Konvertitinnen, die sich für diese extreme Auslegung des Isams entschieden haben. Dazu kommen Touristinnen aus dem arabischen Raum.

Die Initianten, die aus der rechten Ecke der SVP kommen, argumentieren damit, dass es ihnen um den Schutz dieser Frauen geht. Es sind die gleichen Leute, die in den Kantonen gegen unsere Anliegen für Gleichstellungsbüros stimmen, den Frauenhäusern das Geld streichen etc. und sich in der Vergangenheit gegen alle gleichstellungspolitischen Kämpfe gestellt haben. Diese Personen kommen jetzt mit einer Initiative, welche sich nicht gegen Unterdrücker, sondern gegen allfällige Unterdrückte richtet und diese aus der Öffentlichkeit ausschliessen will. Dies ist fragwürdig auch vor dem Hintergrund, dass die Nötigung zum Tragen einer Burka bei uns bereits heute strafbar ist.

Ein anderes Argument ist der religiöse Fanatismus. Sicherlich gibt es religiösen Fanatismus, weshalb die SP auch immer wieder Kritik übt an den engen wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz mit Ländern wie Saudi-Arabien, wo die Frauen unter einer starken Unterdrückung leiden. Im Verkehr mit diesen Ländern sollten wir uns auch aussenpolitisch stärker dazu äussern. Dies wird wiederum von den Kreisen der Initianten verhindert.

Mit dieser Initiative wird Symbolpolitik auf Kosten einer Minderheit und der Frauen betrieben. Es wird bewusst nicht zwischen dem Islam als Weltreligion und dem politischen Islamismus unterschieden. Deshalb soll man nicht auf diese emotionalisierte Abstimmungskampagne hereinfallen, auch wenn uns die Burka als Kleidungsstück extrem fremd ist. Mit dieser Initiative wird Fremdenfeindlichkeit auf Kosten der Frauen vorangetrieben, was wir nicht unterstützen wollen.

Zudem existiert bereits ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative, der in Kraft tritt, falls die Initiative abgelehnt wird. In diesem ist geregelt, dass bei Kontakten mit Behörden das Gesicht gezeigt werden muss. Zudem würde mit dem Gegenvorschlag auch das Gleichstellungsgesetz erweitert werden, damit die Gleichstellung auch in gesellschaftlichen Bereichen und nicht nur in der Wirtschaft/ im Erwerbsleben gefördert werden kann. Auch die Finanzierung von Integrationsprogrammen durch den Bund und das Engagement der Schweiz für mehr Gleichstellung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind im Gegenvorschlag enthalten. Für die 400 000 Muslim*innen in der Schweiz ist es wichtig, dass man sich gegen solchen Initiativen stellt und bei solchen Debatten klarstellt, dass es damit nicht um die Rechte der Frauen geht.

Im Kanton Tessin bestehen dazu bereits rechtlichen Grundlagen. Dort tragen nun einige Frauen eine Maske anstelle einer Burka. Dies wäre aus gesundheitlichen Gründen weiterhin erlaubt.

Die Nein-Parole wurde mit sehr grossem Mehr gefasst.

 

Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschafts-Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien:  Stimmfreigabe

Bei dieser Vorlage geht es um ein Freihandelsabkommen, das zwischen den EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz) und Indonesien ausgehandelt wurde. Das Referendum dagegen wurde unter anderem von der JUSO ergriffen. Deshalb stimmen wir im März das erste Mal über ein Freihandelsabkommen ab. Die Linke und die SP haben sich bisher grundsätzlich gegen Freihandelsabkommen gestellt.

Contra-Argumente:

Der Kolonialismus hat dazu geführt, dass die Länder im globalen Norden reich geworden sind und die Länder des globalen Südens in die Armut gestürzt wurden. Die Länder des globalen Südens sind auf den Zugang zu den Weltmärkten angewiesen, um Geld für ihre Entwicklung zu erhalten und den technologischen Rückstand aufzuholen und dadurch auch das Lohnniveau anheben zu können. Freihandelsabkommen sind für Länder wie Indonesien oft der einzige Weg den Zugang zu den Weltmärkten zu sichern. Diese Freihandelsabkommen verhindern aber gleichzeitig die Entwicklung der einheimischen Wirtschaft durch Importe aus dem Norden, die damit konkurrenzfähiger werden. Entwicklung wird verunmöglicht. Die Schweiz und die wirtschaftliche und politische Elite Indonesiens werden davon profitieren.

Der meistdiskutierte Punkt dieses Abkommens betrifft das Palmöl. Das Handelsabkommen sieht Zollerleichterungen für Palmöl vor. Dadurch soll der Palmölhandel noch profitabler werden als er bereits ist. Indonesien ist einer der grössten Produzenten von Palmöl. Für die Produktion von Palmöl wird in Indonesien jede Stunde eine Fläche von 100 Fussballfeldern Urwald abgeholzt.

Die Nachhaltigkeitskriterien, die im Abkommen enthalten sind, lösen diese Probleme nicht. Die Kontrollmechanismen sind zu wenig griffig. Das im Abkommen zur Anwendung kommende RSPO-Label steht seit Jahren in der Kritik, weil es den eigenen Nachhaltigkeitskriterien nicht gerecht wird.  Das RSPO-Label wird von Grosskonzernen dominiert. Kleinbäuer*innen können sich eine Zertifizierung meistens gar nicht leisten. Das Hauptproblem liegt bei den Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Das RSPO-Label ist ein Green-Washing-Projekt: Solange ein Label keine effektiven Kontrollen machen und Sanktionen aussprechen kann, sind die mit dem Label verbunden Nachhaltigkeitsversprechen wenig wert.

Pro-Argumente, insbesondere die Position der Geschäftsleitung der SPS und der Bundeshausfraktion:

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien bringt der Schweizer Exportwirtschaft grosse Vorteile. Die Frage für uns ist, ob dieses Abkommen auch im Interesse Indonesiens und der indonesischen Bevölkerung ist. Heute findet der Handel zwischen der Schweiz und Indonesien nach WTO-Regeln statt. Diese Regeln sind aus unterschiedlichen Gründen sehr ungünstig für Entwicklungsländer. Ein zentraler Punkt ist bspw., dass verarbeitete Produkte tarifarisch bessergestellt sind als unverarbeitete. Dies sehr zum Nachteil des globalen Südens, der viele Rohstoffe exportiert. Ein weiteres Problem ist, dass das like-product-Prinzip angewandt wird. Dies bedeutet, dass die WTO sagt: Ein T-Shirt ist ein T-Shirt, egal ob es fair produziert wurde oder nicht. Die Herausforderung für uns war, wie wir es schaffen, die Verantwortung der Schweiz für die Welt ernst zu nehmen und wie wir mit Handelsregeln eine nachhaltige Entwicklung im Partnerland anstossen können. Was wir in diesem Abkommen zum ersten Mal weltweit verankern konnten ist, dass der like-product-Ansatz durch den PPM-Ansatz ersetzen wird. Es wird also das erste Mal danach gefragt, wie ein Produkt hergestellt wurde bzw. ob dieses fair hergestellt wurde. Davon ist eine allfällige Zollsenkung für das Produkt abhängig. Dies wurde in der Nachhaltigkeitsforschung schon lange gefordert.

Indonesien ist weltgrösster Palmölproduzent. Deshalb ist es aus klimapolitscher, gewerkschaftlichen und aus Gründen des Menschenrechtsschutzes wichtig, dass die Palmölproduktion dort fairer und weniger umweltzerstörerisch wird. Bei diesem Handelsabkommen hat man eine Kontingentierung eingeführt und die Zollpräferenz an die Zertifizierung der Produkte gebunden. Der Anteil Palmöl, der mit diesem Abkommen in die Schweiz gelangen wird, wird nicht grösser sein. So werden auch Schweizer Raps- und Sonnenblumenölproduzenten geschützt. Mit dem Abkommen wird das importierte Palmöl einfach fairer sein und der Anteil an indonesischem und somit fair produziertem Palmöl wird vermutlich steigen.

Die Fraktion hat sich für faires Palmöl eingesetzt durch eine innerstaatliche Umsetzung (d.h. in der Schweiz) dieser Vertragsbestimmungen – ein Novum. Importeure können kontrolliert werden und sanktioniert, falls sie sich nicht an die Bestimmungen aus dem Abkommen gehalten haben. Das Palmöl nach RSPO-Standard wird weniger umweltschädlich und fairer produziert: So ist in diesen Bestimmungen festgehalten, dass keine Zertifikate mehr ausgestellt werden für Palmöl, dass auf Flächen angebaut wird, die nach 2005 gerodet wurden.  Damit stellt das Abkommen eine reale Verbesserung dar. Insbesondere deshalb, weil die Schweiz sich verpflichtet im Rahmen der Entwicklungshilfe Kleinbäuer*innen dabei zu unterstützen, ihre Produktion zu zertifizieren. Über das Gesamte gesehen, ist das, was in dem für Indonesien wichtigen Bereich der Palmölproduktion erreicht wurde, international mustergültig für Handelsbeziehungen. Und: Dieses Abkommen setzt ein Signal für alle zukünftigen Abkommen, d.h. auch für die Verhandlungen zwischen Indonesien und der EU. Die EU wird die Standards der EFTA nicht unterbieten.

Falls wir dagegen stimmen würde das Abkommen trotzdem in Kraft treten, da die anderen EFTA-Staaten das Abkommen bereits ratifiziert haben. Das Palmöl, das in die Schweiz importiert wird, würde nicht fairer. Bei den entscheidenden Diskussionen in den nationalen Räten war die SP-Fraktion einstimmig für das Abkommen in der Form, wie es nun vorliegt.

Dieses Handelsabkommen ist gut für die Schweiz und bringt dem Partnerland ebenfalls Vorteile. In Indonesien wird mit diesem Abkommen eine nachhaltige Entwicklung angestossen.

Die Abstimmung ergab: 60 Ja, 44 Nein und 12 Enthaltungen. Die Delegierten beschlossen daraufhin Stimmfreigabe.

 

Gesetz über Elektronische ID: Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste:  NEIN

Wenn man im Internet etwas kaufen will, muss man sich identifizieren. Dazu gibt es heute unterschiedliche Verfahren. Bundesrat und Parlament haben deshalb das E-ID-Gesetz ausgearbeitet. Mit dieser E-ID soll eine neue, universelle Möglichkeit zur Identifizierung geschaffen werden. Mit der E-ID soll sich jede und jeder einfach im Internet identifizieren können, um Waren und Dienstleistungen zu kaufen. Die E-ID wird es ermöglichen, online Verträge abzuschliessen, bei welchen eine Ausweispflicht besteht (z.B. Abschluss eines Handyabos oder Eröffnung eines Kontos). Zudem kann die E-ID für E-Government Anwendungen verwendet werden. Dazu zählen sensible Vorgänge wie das Verwalten von Gesundheitsdaten oder die online Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen. Die E-ID ist jedoch kein vollwertiger Ersatz für einen Pass.

Anders als die herkömmliche ID, wird die E-ID nicht vom Passbüro ausgestellt, sondern von privaten Unternehmen. Wer eine E-ID will, kann dies bei einem vom Bund anerkannten Anbieter beantragen (Identitätsdienstleister). Dies Unternehmen leiten den Antrag dann weiter an den Bund, der die Angaben prüft. Zu diesem Zweck wird eine neue zentrale Personendatenbank geschaffen. Ziel dieses Outsourcings ist flexibel auf technische Anforderungen reagieren zu können und den Wettbewerb anzukurbeln. Faktisch läuft jedoch alles auf ein Monopol der Firma SwissSign Group hinaus. Diese Firma ist ein Verbund aus unterschiedlichen Versicherungen, staatsnahen Unternehmen und Banken. Zudem ist die SwissSign Group profitorientiert. Diese Verknüpfung von kommerziellen Motiven mit eigentlich staatlichen Aufgaben macht das Gesetz so problematisch: Beim privaten Anbieter fallen bei jedem Login Daten an. Diese dürfen für 6 Monate gespeichert werden. Aus Sicht der Datenschutzperspektive müssten die Daten sofort wieder gelöscht werden. Dies sieht das E-ID-Gesetz nicht vor. Zudem sind in diesem Gesetz auch kaum demokratische Kontrollmechanismen eingebaut.

Es ist unverständlich, dass die Herausgabe eines staatlichen Ausweises privatisiert und kommerzialisiert werden soll. Dies ist eine staatliche Aufgabe, die unter demokratische Kontrolle gehört. Der Bedarf nach einer vertrauensvollen elektronischen Identifizierung ist vorhanden doch dieses Gesetz ist nicht die richtige Lösung dafür.

Die Delegierten fassten die Nein-Parole.

 

Zu den kantonalen Vorlagen (BL)

Volksinitiative Lehrplan «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3’500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen auf ein vernünftiges Mass reduzieren»:  NEIN

Diese Initiative der Starken Schule beider Basel verlangt zwei Dinge: Erstens eine Reduktion der Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen der Volksschule auf insgesamt maximal 1’000 Kompetenzen. Und Zweitens wird für die drei Leistungszüge der Sekundarschule verlangt, dass pro Schuljahr Stoffinhalte und Themen vorgegeben werden.

Ursprünglich enthielt der Lehrplan ‘21 3’536 Kompetenzbeschreibungen. Nach der ersten Überarbeitung sind es nun 2’304 Kompetenzbeschreibungen für elf Schuljahre. Das sind durchschnittlich ca. 210 Kompetenzen pro Schuljahr. Diese Kompetenzbeschreibungen verteilen sich beispielsweise bei der 3. Klasse der Sekundarschule (11. Schuljahr) auf 18 Pflicht- und Wahlfächer. Daraus ergeben sich ca. 10 Kompetenzen pro Fach und Schuljahr. Im Vergleich zum Lehrplan von 2004 enthält der aktuelle Lehrplan pro Fach und Schuljahr ungefähr gleich viele Kompetenzen. Daher wäre eine Reduktion auf 1’000 Kompetenzen willkürlich und planlos.

Die zweite Forderung ist zu einem grossen Teil bereits erfüllt und die Lehrplanteams sind an deren Umsetzung. Also ist diese Forderung heute bereits veraltet.

Der Lehrplan Volksschule Baselland wird in Zukunft aus zwei Teilen bestehen. Es gibt den Lehrplan ‘21, der für die gesamte Volksschule gültig ist, und den zusätzlichen Lehrplan Teil A für die Sekundarschule. Dies ermöglicht es jeder Lehrperson der Sekundarschule, selbst zu entscheiden, mit welchem Lehrplanteil er oder sie arbeiten möchte. Zusammen mit der bereits existierenden Lehrmittelfreiheit entsteht viel Spielraum für alle Lehrkräfte.

Fazit: Die Initiative ist unnötig, geht von falschen Zahlen aus. Sie ist willkürlich, sie sorgt für grosse Unruhe und käme den Kanton teuer zu stehen. Eine Reduktion auf 1’000 Kompetenzbeschreibungen würde rund 2,3 Millionen Franken kosten.

Die Delegierten fassten die Nein-Parole.

 

Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes:
Schwarzarbeit:  JA
Arbeitsmarktaufsichtsgesetz:  JA  

Es geht um die Revision des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Gesetzes über flankierende Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktaufsichtsgesetz AMAG / neu: FLAMAG). Dabei geht es um GAVs, die allgemeinverbindlich sind und für die ganze Branche sowie Entsandte aus der EU gelten. Sie bezwecken, dass die Arbeitsbedingungen auf den Baustellen gut sind und dass diese kontrolliert werden. Zudem geht es darum, dass die Kontrollstellen genug Geld zur Verfügung haben, um ihre Kontrollaufgabe zu erfüllen. Die zentrale Frage ist, wer kontrolliert wie viel und was kostet dies?

Die Vorgeschichte dazu: Es gibt Ungereimtheiten beim Umsetzungsorgan. Das Problem war die Auslagerung der Kontrollen an einen Verein, der diese Aufgabe wiederum ausgelagert hat. Dieser Verein hat alles, vom Personal bis zum Bürotisch bei einer Tochter der Wirtschaftskammer eingekauft. So kostete ein Büro mit 3 Arbeitsplätzen 3‘500 CHF pro Monat. So ist dann mutmasslich auch Geld, das für die Arbeitsmarktkontrolle vorgesehen war, abgeflossen. Um dies zu verhindern hat die SP im Landrat diverse Vorstösse eingereicht.

Nach geltendem Recht müssen bei den Kontrolltätigkeiten bei der Schwarzarbeitskontrolle verschiedene Kontrollarten (Entsendekontrolle, allgemeinverbindliche GAV-Kontrolle etc.) zwingend an ein paritätisches Organ ausgelagert werden. Je nach Kontrolle ist dafür ein anderes Organ zuständig. Die Finanzierung der Kontrollen ist im Gesetz geregelt. Dort heisst es, dass drei Vollstellenäquivalent/ Vollzeitstellen dafür vorgesehen sind und dass der Kanton alle Vollzugskostenbeiträge für die allgemeinverbindlichen GAVs verdoppelt. Dies bedeutet: Wenn man in einer Branche arbeitet, in welcher ein allgemeinverbindlicher GAV gilt, dann zahlt man auf den Lohn einen Vollzugskostenbeitrag. Dieser wird vom Kanton verdoppelt (ca. 0,5 Millionen im Jahr). Dieses Geld wird dann ausgeschüttet, bevor man weiss, was damit finanziert wird …

Aus diesen Gründen wurde die Revision in Auftrag gegeben. Die SP fand die Stossrichtung der Revision gut, was wenig erstaunlich ist, da die Revision auch von der SP angestossen wurde.

Die Revision hat folgende Kernpunkte:

  • eine Leistungsvereinbarung mit den Sozialpartnern in der auch die Finanzierung geregelt ist. In der Leistungsvereinbarung sind die Leistungen geregelt, die bestellt werden. Der Landrat bestimmt über die Ausgabenbewilligung.
  • Die Schwarzarbeitskontrollen werden weiterhin ausgelagert. Jedoch besteht nun die Möglichkeit den Auftrag zu entziehen, falls dieser nicht erfüllt wird.

Die SP Landratsfraktion ist überzeugt, dass die Revision der Gesetze ein Fortschritt ist und dass damit in Zukunft besser auf Missstände reagiert werden kann.

Die Delegierten fassten zwei Mal die Ja-Parole.

Ich halte mich bei diesen Erläuterungen an die Argumentationen und Diskussionen in der Delegiertenversammlung SP-BL.  Mehr Infos zu diesen Abstimmungen in den Abstimmungsunterlagen und unter: www.sp-bl.ch/

10. Februar 2021, Charles Simon, SP Binningen und kantonaler Delegierter

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed