Konzernverantwortungsinitiative: Ja
Kriegsgeschäfte-Initiative: Ja
Corona-Geschäftsmieten: Ja
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative “Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt”(Konzernverantwortungsinitiative, KVI): JA
Die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) fordert eine Selbstverständlichkeit: Wenn Konzerne mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte verletzen oder ganze Landstriche schädigen oder gar zerstören, dann sollen sie dafür geradestehen. Bei dieser Initiative von 2016 machen rund 20 Organisationen mit wie Helvetas, pro natura, Amnesty International, Greenpeace, Public Eye, allliance sud, unicef, WWF…
Es geht in der Initiative um die Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft – auch im Ausland! Die international tätigen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz werden zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet. Die Unternehmen haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltschutzstandards zu respektieren. Die Unternehmen sind zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet und sie haften für Schäden, die sie verursacht haben.
Die Initiative will:
- gleich lange Spiesse für alle Unternehmen, v.a. Grosskonzerne,
- den guten humanitären Ruf der Schweiz wahren,
- international Schritt halten, denn auch andere Länder haben diesbezüglich bereits verbindliche Regelungen für international tätige Konzerne.
Das Vorgehen gemäss Initiative wäre folgendermassen: Es braucht einen Kläger (z.B. die betroffenen Dorfbewohner im Produktionsland). Für seine Klage muss er Beweise vorbringen, dass ein Schaden entstanden ist. Erst dann kommt der Fall zurück in die Schweiz zum Gericht am Standort der Firma. Betroffen, d.h. im Visier sind insbesondere Grossfirmen wie Syngenta (Agrochemikalien), Glencore (metallurgische Rohstoffe, LafargeHolcim (Baustoffe wie Zement). Erfahrungsgemäss werden in vielen Ländern derartige Fälle nicht untersucht, da insbesondere Entwicklungsländer am Investment ausländischer Firmen sehr interessiert sind.
KMU mit geringeren Risiken werden dementsprechend weniger streng beurteilt.
Im Nationalrat wurde ein gemässigter Gegenvorschlag diskutiert. Doch von Seiten Ständerat wurde dieser torpediert.
Falls die Initiative angenommen würde, würden Bundesrat und die eidgenössischen Räte ein Gesetz ausarbeiten, das die Pflichten der Unternehmen regelt, die in der Schweiz domiziliert sind.
Falls die KVI abgelehnt würde, käme automatisch der indirekte Gegenvorschlag zum Zug. Dieser ist jedoch aus unserer Sicht unbrauchbar, da viel zu wenig griffig /verbindlich. Er verpflichtet die Unternehmen lediglich zur Berichtserstattung. Tochterunternehmen vor Ort hingegen würden nach dem dort – also irgendwo in der Welt – geltenden Recht haften.
Die Parole wurde einstimmig gefasst.
Volksinitiative “Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten” (Kriegsgeschäfte-Initiative): JA
Unser Schweizer Geld finanziert die Kriege dieser Welt. Beispielsweise im 2019 gab es 152 Kriege weltweit. So sterben jedes Jahr zehntausende Menschen (Grossteils Zivilisten) durch Kriege und bewaffnete Konflikte. Millionen werden verletzt, traumatisiert und zur Flucht gezwungen. Gleichzeitig machen internationale Rüstungsunternehmen Milliarden-Profite, indem sie Waffen an die Konfliktparteien liefern. Und gegen Zivilisten werden vor allem scheinbar harmlosere Kleinwaffen eingesetzt. Das wollen wir verhindern. Wir wollen die internationale Rüstungsindustrie nicht von der Schweiz aus finanzieren. Unsere Nationalbank und auch die UBS, die CS haben Milliarden Franken in derartige Firmen investiert. Ebenfalls investieren unsere Pensionskassen in Kriegsmaterialproduzenten. Das wäre gar nicht nötig, denn es gibt finanziell rentablere, nachhaltige Investitionen. Damit wären unsere Renten höher.
Von der Initiative betroffen wären unsere Nationalbank (SNB), die Schweizer Stiftungen, die AHV/IV sowie 1’562 Schweizer Pensionskassen. Ihnen soll die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt werden. Zudem muss sich der Bund dafür einsetzen, dass in ebenso strenges Verbot für unsere Banken und Versicherungen gilt. Als Kriegsmaterialproduzenten würden Unternehmen gelten, die mehr als 5 % ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Das ist der internationale Industriestandard.
Übrigens ist der Begriff «Kriegsmaterial» international eindeutig definiert.
Die Initiative will grundsätzlich nicht Neuartiges: Es existiert bereits ein Schweizer Gesetz gegen die Investition in die Atomwaffenproduktion, das jedoch lückenhaft ist.
Die Parole wurde einstimmig gefasst.
Zu den kantonalen Vorlagen
Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Corona-Geschäftsmieten): JA
Dieses Thema geht auf eine dringliche Motion von Adil Koller vom Mai 2020 zurück, da Baselland zwar bereits Notkredite abgibt, jedoch soll für besonders stark betroffene Geschäfte darüber hinaus Soforthilfe gewährt werden.
Die SP Baselland unterstützt diese Vorlage. Die SP hätte sich gewünscht, dass die im Frühling gesprochenen Soforthilfen nicht zu 100% angerechnet werden und somit mehr Betriebe unterstützt werden könnten. Dennoch kann mit einem JA zu den Corona-Geschäftsmieten in Not gekommene KMU geholfen werden. Dies zumindest bis eine allfällige Bundeslösung für einen generellen Mieterlass beschlossen ist.
Die Parole wurde einstimmig gefasst.
Mehr Infos zu diesen Abstimmungen in den Abstimmungsunterlagen und unter: www.sp-bl.ch/
Ich halte bei diesen Erläuterungen an die Argumentationen und Diskussionen in der Delegiertenversammlung SP Baselland.
4. November 2020, Charles SIMON, SP Binningen und kantonaler Delegierter