„Binninger Boden behalten“ – Privateigentum bleibt gewahrt

Im Zusammenhang mit der Initiative „Binninger Boden behalten“ wird oft die Befürchtung geäussert, sie gefährde das Privateigentum. Das tut sie nicht. Private Eigentümer sind nicht betroffen.

Die Inhalte der Initiative drehen sich ausschliesslich um Boden, der sich in Besitz der Gemeinde befindet. Diese soll als Eigentümerin mit ihrem Boden pfleglich umgehen und Grundstücke, die sie selbst nicht direkt nutzt, nicht mehr einfach verkaufen, sondern vermieten, verpachten oder im Baurecht abgeben. Oder auch einmal veräussern, dann aber dafür sorgen, dass sie ihrerseits wieder ein entsprechendes Grundstück erwirbt. Damit kann die Gemeinde sicherstellen, dass sie Bodenreserven für künftige Gemeindeaufgaben zur Verfügung hat und sich nicht etwa teuer einmieten muss. So bleibt der kostbare Binninger Boden auch kommenden Generationen erhalten.

Simone Abt, Einwohnerrätin SP

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