Parolen der SP Baselland zu den Volksabstimmungen vom 19. Mai 2019

Steuerreform und AHV-Finanzierung:  JA
EU-Waffenrichtlinie:  JA
Bildungsressourcen gerecht verteilen: NEIN
Stopp dem Abbau an öffentlichen Schulen:  NEIN
Gesamtsanierung Schulhaus Mühlematt:  JA

Zu den eidgenössischen Vorlagen

Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF):  JA

Dieses Bundesgesetz beinhaltet die dringend benötigte Zusatzfinanzierung von jährlich 2 Milliarden Franken zur Stabilisierung der AHV und die Aufhebung der heutigen Steuerprivilegien für internationale Unternehmen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten zu leisten und ein international konformes Steuersystem für Unternehmen zu schaffen. Die AHV als wichtigstes Sozialwerk der Schweiz muss gestärkt werden. Wegen der steigenden Lebenserwartung und dem Eintritt der Baby-Boomer ins Rentenalter beziehen immer mehr Menschen eine Rente. Deshalb braucht die AHV zusätzliche Mittel. Zum ersten Mal in 20 Jahren würde sie eine solche substanzielle und sehr sozial finanzierte Zusatzfinanzierung erhalten. Und dies ohne Kürzung von Leistungen.

Die von der SP seit langem bekämpften Steuerprivilegien für international ausgerichtete Unternehmen werden endlich aufgehoben. Künftig werden internationale Unternehmen gleich besteuert wie Schweizer KMU. Dies bedeutet auch, dass Grosskonzerne künftig mehr Steuern bezahlenmüssen.

Bei einem Nein zur AHV-Steuervorlage drohen eine Erhöhung des AHV-Rentenalters und chaotischer Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Sowohl gegenüber dem Ist-Zustand wie gegenüber der im Februar 2017 vom Volk abgelehnten USR III weist der Steuerteil der aktuellen Vorlage deutliche Verbesserungen auf. Dazu gehören eine höhere Dividendenbesteuerung und eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips.

EU-Waffenrichtlinie:  JA

Bundesbeschluss: Die Schweiz will die Änderung der EU-Waffenrichtlinie im nationalen Recht umsetzen, eine kleine Minderheit sieht durch die Gesetzesrevision jedoch die «Schweizer Schiesstradition» gefährdet. Die SP begrüsst die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie aus diversen Gründen:

  • Mehr Schutz vor Waffengewalt: Die Wahrscheinlichkeit von Suizid oder dass Dramen von häuslicher Gewalt tödlich enden, ist in Haushalten mit Schusswaffen deutlich höher als in Haushalten, in denen keine solchen verfügbar sind. Der Erwerb halbautomatischer Waffen muss deshalb zwingend an den Nachweis einer Sonderbewilligung geknüpft werden.
  • Kampf dem Waffenselbstbedienungsladen Schweiz: Die neue EU-Waffenrichtlinie sieht vor, dass alle wesentlichen Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markiert, registriert und damit rückverfolgbar gemacht werden. Zieht die Schweiz nicht mit, droht sie zum Selbstbedienungsladen für Kriminelle, Terrorist*innen und Paramilitärs aller Art zu werden.
  • Mehr Sicherheit für die Polizei – mehr Sicherheit für alle: Halbautomatische Waffen sind in den Waffenregistern der Kantone bis heute nur sehr lückenhaft registriert. Das erhöht das Risiko der Polizei, wenn sie an einen unbekannten Ort ausrücken muss und vermindert europaweit die Chance, mit solchen Waffen begangene Verbrechen aufklären zu können.
  • Keine Gefährdung des Schengen-Abkommens: Alle Schengen-Staaten müssen die EU-Waffenrichtlinie umsetzen, auch die Schweiz. Ein Nein würde aller Voraussicht nach zu einem automatischen Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Raum führen, mit allen negativen Auswirkungen für unsere Sicherheit, Wirtschaft und den Reiseverkehr.

 

Zu den kantonalen Vorlagen (BL)

Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen: NEIN

Diese formulierte Gesetzesinitiative verlangt, dass der Kanton und die Gemeinden genügend finanzielle Mittel für eine hochwertige Schulbildung, für bedürfnisgerechte Schulbauten und Schuleinrichtungen zur Verfügung stellen. Dagegen ist nicht das Mindeste einzuwenden. Dass aber auch Kürzungen alle Bereiche gleichermassen treffen sollen, spielt die verschiedenen Stufen gegeneinander aus und verunmöglicht ein kohärente Bildungspolitik. Fazit: Aufgrund der Auswirkungen, welche die Initiative hätte: Nein !

Stopp dem Abbau an öffentlichen Schulen:  NEIN

Formulierte Gesetzesinitiative: Die SP hat sich stets klar gegen den Abbau in der Bildungspolitik eingesetzt und sie wird das auch konsequent weiter tun. Dem Grundanliegen dieser Initiative ist zuzustimmen. Die Initiative sieht aber ein untaugliches Mittel dafür vor: Sie verlangt für die Erhöhung von Klassengrössen, für die Festlegung der zu erteilenden Lektionen in gewissen Fächern und der Vor- und Nachbereitungszeit von Lehrern die Einführung einer 2/3-Mehrheit im Landrat. Mit dem Festlegen eines solchen qualifizierten Mehrs würde ein gefährliches Präjudiz geschaffen, das dann in anderen Gesetzen – z.B. beim Strassenbau, in der Energiepolitik oder in der Gesundheitsversorgung – auch verlangt würde. Bei aller Sympathie für das Anliegen kann hier aus staatspolitischen Gründen nur gelten: Wehret den Anfängen!

 

Zur kommunalen Abstimmung (Gemeinde Binningen)

Gesamtsanierung Schulhaus Mühlematt:  JA

Bei diesem Baukredit von 8 CHF. Mio. geht es um die bereits seit Jahren fällige Sanierung dieser Schulanlagen mit Baujahr 1969. Es geht um die energetische Sanierung (Isolationen, Erneuerung der Fenster), die Erdbebenertüchtigung sowie um Brandschutzmassnahmen (z.B. neue Türen), Behindertengerechtigkeit (z.B. Lift, Durchgänge) und Sanitäranlagen (z.B. Toiletten). Zudem soll auf dem Dach eine Fotovoltaik Anlage erstellt werden.

Diese Vorlage war in der Einwohnerratsdebatte unbestritten. Die Sektionsversammlung der SP Binningen vom 2. Mai hat dem Kredit einstimmig zugestimmt

Mehr Infos zu diesen Abstimmungen: www.sp-bl.ch/

Diese Erläuterungen richten sich nach den Argumentationen und Diskussionen in der Delegiertenversammlung der SP Baselland.

Charles Simon

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