Parolen der SP Baselland zu den Abstimmungen vom 25. November 2018

Eidgenössische Vorlagen:
– Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» (Hornkuh- Initiative): JA
– Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbst-bestimmungsinitiative)“: NEIN
– Änderung des Bundesgesetztes „Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten“: NEIN
Kantonale Vorlagen:
– Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative „Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten“: NEIN
– Gesetzesinitiative „Ja zur Prämienverbilligung“ (Prämien-Initiative): JA
– Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilgerichtskreise: JA
Ersatzwahl Präsidium Zivilgericht BL West:
– Die SP Binningen empfiehlt Andreas Linder.

 

Initiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere»
Frühere Vorstösse im Bundesparlament haben zu nichts geführt. Deshalb war die Initiative nötig, obwohl derartiges eigentlich nicht in die Verfassung gehört sondern auf Gesetzesebene festgehalten werden kann. Kühe und Ziegen mit Hörnern sind eine potentielle Gefahr für Menschen und Artgenossinnen. Sie benötigen mehr Platz im Stall und mehr Pflege als hornlose. Heute haben bereits rund 90% dieser Tiere keine Hörner mehr, sei es durch Entfernung beim Jungtier oder durch spezielle Züchtung. Mit dieser Initiative soll nicht verboten werden Tiere zu enthornen, sondern den Bauern, die weiterhin den Tieren die Hörner lassen, aus dem Bundessubventionsbudget einen grösseren Anteil an Direktzahlungen zu geben. Das betrifft vor allem kleinere und Bio-Bauernhöfe sowie solche, die in Umstellung. Das gibt diesen einen zusätzlichen Anreiz. Es handelt sich schätzungsweise um CHF 15 Mio., die somit einfach anders verteilt würden.
Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah grossmehrheitlich.
Abstimmungsempfehlung der SP Baselland: JA

 

Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ 

Eigentlich müsste diese SVP-Initiative „Anti-Menschenrechtsinitiative „ heissen. Die Initiative will uns vor „Fremden Richtern“ schützen, die es nicht gibt. Die Initiative stellt in Wirklichkeit die Verbindlichkeit des Völkerrechst in Frage. Völkerrechtliche Belange sind in der Regel nachvollziehbar und ihre Einhaltung muss gewährleistet werden. Diesen Grundsatz will die Initiative simplifizieren und ermöglichen, dass sich die Schweiz dem Völkerecht gegenüber verweigert.

Do bestimme mir!“ rufen die SVP-ExponentInnen in jeden Saal. Dies erinnert an kleine Kinder, die in ihrem Kinderzimmer allein bestimmen wollen. Auch dieses Zimmer ist nur Teil der ganzen Wohnung, des Hauses. Selbstbestimmt auftreten reicht nicht um das Leben im Kinderzimmer meistern zu können. Genau so ist das Souveränitätsverständnis, mit dem man begründet, dass das eigene Recht über Völkerrecht stehen soll, falsch verstanden: eine selbstherrliche Behauptung. Kein Land wird die Schweiz je als souveräner ansehen, wenn sie dieser Initiative zustimmt.

Im Gegenteil: das Volk wird entmachtet. Denn die Initiative suggeriert, dass völkerrechtliche Vereinbarungen die Bevölkerung entmachten. Das ist falsch verstanden: Die internationalen Verträge werden gleich behandelt wie neue, eigene Gesetze. Es ist im Gegenteil eine Entmachtung der Bevölkerung, wenn sie nicht mehr den Schutz des Völkerrechts geniesst .Und das beabsichtigt die Initiative. Die Initiative greift damit auch die Rechtmässigkeit der Europäischen Menschenrechts Konvention an. Diese früher eingegangene Verpflichtung soll gekündigt werden, weil das eine oder andere Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht dem Geschmack der InitiantInnen entsprach. Was ist das für ein Rechtsverständnis?

Unser Bundesgericht hat bei in dieser Richtung sensiblen Entscheiden bisher immer abgewogen zwischen CH-Recht und Völkerrecht. Das heisst die Schweiz achtet das Völkerrecht. Das ist in unserer Verfassung festgeschrieben. Der Bundesrat scheibt im Abstimmungsbüchlein Seite 25: „Die Initiative bringt nicht mehr Selbstbestimmung. Sie schützt das Erfolgsmodell Schweiz nicht – sie gefährdet es.“

Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah einstimmig.

Abstimmungsempfehlung der SP Baselland: NEIN

 

Änderung des Bundesgesetztes ATGS „Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten“ 

Das vorliegende Gesetz wurde wegen Zeitdruck unsorgfältig formuliert. Es räumt den Versicherungen zu grosse Kompetenzen ein. Diese Gesetzesänderung normalisiert den Generalverdacht, die Denunzierung und die Willkür. Observiert werde dürfen „öffentlich einsehbare Orte“. Dürfen die Detektive also überall hineinschauen, wo es keine Vorhänge hat? Zudem ist stossend, dass diejenigen die Überwachung anordnen dürfen, welche selbst Partei sind (d.h. die Versicherungen SUVA, IV, AHV ALV, und die obligatorischen Krankenversicherungen. Ausgenommen sind nur Sozialhilfe und berufliche Vorsorge.

Das heisst, wir können alle betroffen sein. Versicherungsdetektive erhalten mehr Rechte als die Polizei. Die mutmasslich geschädigte Partei (eben die genannten Versicherungen) führt die Überwachung und Untersuchung selber durch. Dadurch können Versicherte kriminalisiert werden. Die Behindertenorganisationen wehren sich dagegen: „Uns werden Grundrechte entzogen: ein genereller Misstrauensantrag gegen Behinderte“. Das Gesetz bedeutet eine gravierende Entsolidarisierung der Gesellschaft. Es wird ein Klima der Angst geschaffen.

Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah mehrheitlich.

Abstimmungsempfehlung der SP Baselland: NEIN

 

Gegenvorschlag des Landrats zur zurückgezogenen formulierten Gesetzesinitiative „Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten“

Die Hauseigentümer in BL sind im Vergleich zu andern Kantonen bereits heute steuerlich bevorzugt. Nach einem beim Bundesgericht gescheiterten Vorstoss wurde von der bekannten, rechtsbürgerlichen Seite die Wohnkosten-Initiative eingereicht. Da diese masslos übertrieben war und teilweise rechtswidrig, hat der Landrat diesen Gegenvorschlag verabschiedet. Auch dieser geht aus unserer Sicht noch zu weit: die Berechnung des Eigenmietwerts sowie der erhöhte Pauschalabzug sind im CH-Vergleich Spitzenwerte. Bei Annahme wären der Steuerausfall für Kanton und Gemeinden zusammengenommen im Bereich 9 Mio. CHF jährlich.

Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah einstimmig.

Abstimmungsempfehlung der SP Baselland: NEIN

 

Gesetzesinitiative „Ja zur Prämienverbilligung“ („Prämien-Initiative“)

Diese Volksinitiative kam im Kanton BL im Mai 2017 innert einer Woche zusammen durch eine Unterschriften-Sammelaktion mehrheitlich der SP! Ziel der Initiative ist, dass die Krankenkassenprämien maximal 10% des Haushalts Einkommens betragen dürfen . In BL sind es zur Zeit durchschnittlich rund 15%.. Der Anstieg der Prämien betrug in den vergangenen 8 Jahren bis 47%. Und der Kanton hat seinen Beitrag an die Prämienverbilligungen in diesem Zeitraum halbiert! Bei Annahme werden weiterhin die wenig Verdienenden, der untere Mittelstand sowie auch Familien entlastet. Die Initiative bekämpft die Armut. Die Gemeinden werden ebenfalls entlastet.

Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah einstimmig.

Abstimmungsempfehlung der SP Baselland: JA

 

Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilgerichtskreise: JA

Heute werden die RichterInnen durch das Volk gewählt. Durch die kürzliche Zusammenlegung der 6 Bezirksgerichte zu 3 Zivilkreisgerichten ist die Verankerung bei der Bevölkerung kleiner geworden. Man/frau kenn die KandidatInnen weniger. Deshalb sollen die RichterInnen neu durch den Landrat gewählt werden: durch Anhörung der Kandidierenden kann deren Kompetenz gute abgestützt ermittelt werden. FriedensrichterInnen werden weiterhin durch das Volk gewählt, da diese lokal verankert sind.

Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah einstimmig.

Abstimmungsempfehlung der SP Baselland: JA

 

Ersatzwahl Präsidium Zivilgericht BL West

Die SP Binningen empfiehlt Andreas Linder.

 

Mehr Infos zu diesen Abstimmungen: www.sp-bl.ch

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