Leserinnenbrief: Menschenrecht und Menschenwürde

Heimelig sind sie, die Plakate, die uns die Selbstbestimmungsinitiaitve der SVP schmackhaft machen wollen: Postgelb, mit einem schönen grossen JA drauf und einer wunderbar schlichten Aussage. Zur Demokratie. Zur Selbstbestimmung. Wer kann da schon dagegen sein? Ich, zum Beispiel.
Mir ist wichtig, dass unser Land sich weiterhin mit seiner Verfassung und seinen Gesetzen an internationalen humanistischen Werten orientiert, wie sie beispielsweise in der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK niedergeschrieben sind. In diesem Sinn akzeptiere ich die Gerichtbarkeit des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, welche auch für die Schweiz als Mitglied des Europarats gilt.
Die Richterinnen und Richter in Strasbourg sind mitnichten «fremde Richter». Sie sind das gemeinsame Gericht aller Staaten, welche die EMRK unterzeichnet haben. Dazu gehört seit Mitte der Siebzigerjahre – nach Einführung des Frauenstimmrechts und Aufhebung des Jesuitenartikels – auch die Schweiz. Wie die übrigen Länder stellen wir eine Vertretung in Strasbourg. Weil Liechtenstein seine Vertretung durch einen Schweizer Richter wahrnehmen lässt, halten wir faktisch sogar als einziges Land zwei Sitze.
Die EMRK ist eine Errungenschaft, auf die wir stolz sein dürfen. Setzen wir unsere humanistischen Standards nicht aufs Spiel, indem wir die Möglichkeit schaffen, mit Verfassungsänderungen per Initiative auch Bestimmungen einzuführen, die der Würde aller Menschen in unserem Land widersprechen. Bitte lassen Sie sich nicht durch scheinbare Harmlosigkeit und Selbstverständlichkeit täuschen. Stehen Sie zu den Menschenrechten und ihrer internationalen Verbindlichkeit. Nein zur Selbstbestimmungsinitiative.
Simone Abt, Landrätin SP

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