Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (99%-Initiative): JA
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle): JA
Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (99%-Initiative): JA
Das reichste Prozent der Einwohner in der Schweiz besitzt rund 40% der Vermögen. Die Ungleichheit war seit hundert Jahren nie mehr so stark wie heute und sie nimmt weiter zu. Und umgekehrt haben 25% der Personen in der Schweiz kein Vermögen oder sogar Schulden. Die Zahl der von Armut Betroffenen nimmt zu. Diese Ungleichheit wird durch die Corona Krise aber auch durch Steuersenkungen und -geschenke begünstigt und verstärkt. Das erinnert an feudale Verhältnisse. Nur in drei Ländern weltweit ist die Schere zwischen den Reichen und der übrigen Bevölkerung noch grösser.
Die 99%-Initiative verlangt, dass die Kapitaleinkommen des reichsten Prozents über einem noch festzulegenden Freibetrag 1,5-mal so hoch besteuert werden soll wie das Arbeitseinkommen. Mit diesen zusätzlichen Steuer-Einnahmen sollen diejenigen, die für ihr Geld arbeiten – nämlich 99% der natürlichen Steuerzahler:innen, entlastet werden. Dies soll erreicht werden durch Steuersenkungen für tiefe und mittlere Einkommen und/oder Investitionen zugunsten der sozialen Wohlfahrt.
Der Initiativtext ist knappgehalten. Wie im Einzelnen die Besteuerung aussehen wird, soll nach Annahme der Initiative durch die eidgenössischen Parlamente bestimmt werden. Also ist heute noch offen wie das entsprechend zu schaffende oder zu ändernde Gesetz aussehen soll. Angstmachereien, wie «Die KMU’s werden besonders darunter leiden» sind aus der Luft gegriffen. Auch die Angst, dass bei Annahme der Initiative reiche Menschen unser Land verlassen würden hat sich bei einer ähnlichen Situation in Zürich nicht bewahrheitet.
Die Ja-Parole wurde mit sehr grossem Mehr gefasst.
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle): JA
Die Ehe für alle ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung von homo- und bisexuellen Paaren in der Schweiz. Noch immer haben gleichgeschlechtliche Paare nicht dieselben Rechte wie verschiedengeschlechtliche. Ein Gleichgeschlechtliches kann weder heiraten noch Kinder adoptieren. Dies obwohl das Recht auf Ehe und Familie in der Bundesverfassung verankert ist und die Diskriminierung aufgrund von Lebensformen verboten ist.
Mit der Annahme sollen alle Paare dieselben Rechte erhalten:
- Durch Eheschliessung Zugang zur erleichterten Einbürgerung
- Adoptionen sind möglich
- Samenspenden sind für alle Paare zugänglich
Ehe für alle ist seit 2013 ein Thema: Dies dank der SP!
Die Delegierten sagten mit sehr grossem Mehr JA zur Änderung des ZGB.
Ich halte mich bei diesen Erläuterungen an die Argumentationen und Diskussionen in der Delegiertenversammlung SP-BL. Mehr Infos zu diesen Abstimmungen in den Abstimmungsunterlagen und unter: www.sp-bl.ch/
Charles Sinom, SP Binningen und kantonaler Delegierter