FAQ Binninger Boden behalten: Darf der Binninger Boden nur noch an Genossenschaften zur Schaffung von kostengünstigem Wohnraum vergeben werden?

Nein, natürlich nicht! Auch andere Interessenten können im Baurecht Projekte realisieren. Der Binninger Boden soll nur nicht mehr endgültig aus der öffentlichen Hand gegeben werden. Die Gemeinde soll den Boden nicht verkaufen, um sich die Finanzierung von schon lange vorhersehbaren und planbaren Investitionen zu erleichtern. Denn Land verkauft man nicht, man bewirtschaftet es! Das gilt zweifellos auch für die Gemeinde Binningen.
IG «Binninger Boden behalten»

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