Leserinnenbrief: Zusatzleistungen zu den Ergänzungsleistungen

Am Montagabend, 27. August, debattierte der Einwohnerrat in zweiter Lesung über die Einführung einer Obergrenze für die Zusatzbeiträge der Gemeinde, mit welchen neuerdings die Lücke zwischen den aufgrund eines Beschlusses des Landrats reduzierten (kantonalen) Ergänzungsleistungen und den effektiven Heimkosten geschlossen wird. Diese Zusatzbeiträge sind rückzahlungspflichtig, müssen also bei Ableben der betroffenen Person aus deren Nachlass an die Gemeinde zurückerstattet werden. Ausserdem dürfen die Gemeinden die Zusatzbeiträge nach oben begrenzen, um selber keine nicht absehbaren Kosten aufbringen zu müssen.

Dadurch wächst einerseits der Druck auf die Heime, zu tieferen Kosten unverändert gute Leistungen zu erbringen. Da dies nur sehr beschränkt möglich sein dürfte, ist schnell ersichtlich, dass letztlich die Bewohnerinnen und Bewohner unserer APH respektive ihre Nachkommen vermehrt zur Kasse gebeten werden sollen.

Die SP ist sich bewusst, dass Binningen hier nur einen begrenzten Handlungsspielraum hat, mit Partnergemeinden gleichziehen muss und unter Zugzwang steht. Dennoch sieht sie diese aus den Sparbemühungen des Kantons resultierende Entwicklung mit Besorgnis. Sie forderte deshalb einen ersten Erfahrungsbericht des Gemeinderats zuhanden des Einwohnerrats nach zwei sowie einen weiteren Bericht nach fünf Jahren, um insbesondere über den Umgang mit den Härtefällen bei der Rückzahlung informiert zu werden.

Simone Abt, Einwohnerrätin

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