Parolen zu den Abstimmungen vom 4. März 2018

Eidgenössische Vorlagen:
– Bundesbeschluss zur Finanzordnung 2021: JA
– Volksinitiative zur „Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (No-Billag)“: NEIN

Kantonale Vorlagen:
– Verfassungsänderung betreffend „Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Regierungsrat Baselland und Bundesversammlung“: JA
– Initiative „Stimmrecht für Niedergelassene“: JA
– Initiative „Stimmrecht mit 16“: JA
– Initiative Faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness-Initiative): JA

Zusätzliche Informationen:

Bundesbeschluss zur Finanzordnung 2021:   JA

Die Debatte um die neue Finanzordnung verschwindet hinter der No Billag-Abstimmung. Sie ist aber enorm wichtig. Denn 67% der Einnahmen des Bundes hängen von dieser Abstimmung ab. Worum geht es: Die direkte Bundes- und die Mehrwertsteuer sind nur über eine Übergangsbestimmung in der Verfassung verankert. Diese muss verlängert werden, sonst entfallen diese Einnahmen. Dieses Providurium besteht seit dem 1. Weltkrieg, als der Finanzbedarf stieg und der Bundesetat mit temporär befristeten Steuergesetzen gesichert werden musste. Darin enthalten ist auch die Kompetenz des Bundesrates, die Bundessteuern festzulegen. Diese jetzige Abstimmung betrifft nur die Übergangsbestimmung, das heisst dem Bundesrat wird die Kompetenz über Bundes- und Mehrwertsteuern weiterhin von 2021 bis 2035 übertragen. Die Finanzordnung war immer eine befristete Angelegenheit: Zurzeit gilt noch der Beschluss von 2007 bis 2020.
Die Parolenfassung durch die Delegierten der SP Balselland geschah einstimmig.

 Volksinitiative zur „Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (No-Billag)“:   NEIN

Die Verfassung sieht heute vor, dass die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen Sache des Bundes ist und die Besonderheiten, die Vielfalt unseres Landes berücksichtigen muss. Radio und TV sollen zur freien Meinungsbildung beitragen und die Vielfalt der Schweiz angemessen und in allen Landesgegenden zum Ausdruck bringen. Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen muss gewährleistet sein. Der Bund hat das Recht, Empfangsgebühren zu erheben.
Die Volksabstimmung vor zwei Jahren ergab bereits, dass nur grössere Gewerbefirmen einen Beitrag zahlen müssen. Die Kleineren sind befreit.
All diese Bestimmungen will die Initiative kippen. Damit wird der mediale Service Public zu Grabe getragen. Das Verbot von Empfangsgebühren ist radikal. Bei der SRG machen die Gebühren 75% der Einnahmen aus. Heute werden die Billag-Einnahmen nach einem Schlüssel verteilt an die SRG sowie diverse Lokalradios. Auf diese Gelder kann nicht verzichtet werden. Zusätzlich soll es dem Bund verboten werden, Radio und Fernsehanstalten zu betreiben. Die Rechte, sie zu betrieben, sollen versteigert werden: dies es resultiert darin, dass nur wer Geld hat, in der Lage ist Meinungen zu verbreiten. Ausserdem will die Initiative die Beschwerdeinstanz verbieten.
Der angebliche Plan B widerspricht sogar gewissen Bestimmungen in der Initiative. Bei Annahme der Initiative fällt der Service Public bei Radio und TV weg. Die Rechte werden an die Meistbietenden versteigert. Für die Privaten wird durch die Pay-Anstalten Radio und TV teurer. Das betrifft nicht nur Nachrichten, Wetter, Sport usw., sondern etwa auch Verkehrsinformationen.
Bei dieser wichtigen Abstimmung geht es um Medienfreiheit. Es darf nicht zur Berlusconisierung der Schweiz kommen, d.h. nicht nur Reiche/Mächtige sollen über die Schwerpunkte und Inhalte der Medien bestimmen dürfen!
Bei dieser Abstimmung darf es nicht darum gehen, ein Zeichen der (teilweise berechtigten) Kritik an der SRG abzugeben. Es geht um weit mehr: um die Grundlagen der Meinungsbildung in der Schweiz.
Gegen diese Initiative braucht es ein starkes „Nein“!
Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah einstimmig.

Verfassungsänderung betreffend „Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Regierungsrat Baselland und Bundesversammlung“: JA

Es handelt sich um eine Totalrevision des Gesetzes und zudem werden zwei Motionen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass das Amt des Regierungsrates ein Vollamt bedeutet, also kein weiteres Nebenamt zulässt. Deshalb die Formulierung: „Mitglieder des Regierungsrates können nicht gleichzeitig der Bundesversammlung angehören“.
Diese Revision ist vom Landrat mit 73 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen worden.
Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah grossmehrheitlich.

Initiative „Stimmrecht für Niedergelassene“: JA

Menschen, die mit ihrer „Niederlassung“ ihren Lebensmittelpunkt seit Jahren bei uns haben, hier wohnen und Steuern bezahlen, sollen mitbestimmen dürfen: Sie sollen stimmen und wählen dürfen, jedoch nicht selber gewählt werden.
Mitbestimmung aller ist keine Selbstverständlichkeit und sie war es früher ebenfalls nicht. So haben früher viele heute merkwürdig erscheinende Bestimmungen ganze Gruppen vom Stimmrecht ausgeschlossen: jahrzehntelang die Frauen, aber auch Verschuldete. Wenn Politik auf dem Buckel vom Stimmrecht ausgeschlossenen Gruppen gemacht wird, ist das doppelt anstössig. Zum Glück ist unsere Demokratie immer wieder ausgebaut worden und sie kann weiter ausgebaut werden.
In vielen Ländern gibt es die Mitbestimmung von Niedergelassenen bereits, bei uns auch in einigen Kantonen, so in Genf und im Jura. In anderen Kantonen, wie der Waadt, Appenzell AR, Basel besteht sie auf Gemeindeebene oder sie kann Gemeindeebene eingeführt werden.
Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah einstimmig.

Initiative „Stimmrecht mit 16“: JA

Wir werden immer älter. Aus Gründen der Demografie ist es wünschenswert, dass die Jungen vermehrt die Möglichkeit erhalten mit zu bestimmen. Viele Abstimmungen betreffen heute die Jungen, speziell wenn es um schulische Belange geht. Heute dürfen 34% der Bevölkerung nicht stimmen: Junge und Ausländer. Bei der leider oft tiefen Stimmbeteiligung stimmen nur magere 11% der Bevölkerung: Sie bestimmen also über wichtige Dinge, die alle angeht. Das ist bei den jungen Menschen umso weniger gerechtfertigt, als sie die aktuellen Entscheidungen am längsten ausbaden müssen. Deshalb sollten sie diese Entscheide auch mit treffen dürfen. Die jungen InitiantInnen sind der Ansicht, dass es eine minimale politische Bildung und Urteilsfähigkeit braucht, um mitbestimmen zu können. Diese ist mit 16 Jahren gegeben. Ein „JA“ wird auch bewirken, dass die Themen Politik und Gesellschaft in den Schulen vermehrt Gewicht erhalten.
In der Schweiz kennt der Kanton Glarus diese Regelung bereits. Dort ist die Beteiligung der Jungen seither stark gestiegen. Auch in Schottland, Estland und weiteren Ländern dürfen 16-jährige bereits stimmen.
Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah nahezu einstimmig.

Initiative Faire Kompensation der EL-Entlastung (Fairness-Initiative): JA

Das revidierte Bundesgesetz über die Finanzierung von Pflegeleistungen verlangt die Übernahme der Pflegeleistungen durch die Gemeinden, was den Bedürftigen zu Gute kommt. Der Kanton wird dadurch entlastet, jedoch müssen nun die Gemeinden mehr bezahlen. 78 Baselbieter Gemeinden, also die grosse Mehrheit, fordern vom Kanton 30 Mio. zurück. In den Jahren 2011 bis 2015 haben die Gemeinden aufgrund der neuen Aufteilung der Kosten für die Ergänzungsleistungen insgesamt 45 Mio. zu viel ausgeben müssen. Deshalb war der Kanton bereit, einen Ausgleich zu leisten.
Aufgrund der schlechten Kantonsfinanzen wollte sich der Kanton nun nicht mehr an die gemachten Zusagen halten. Deshalb haben die Gemeinden die Fairness-Initiative eingereicht, da der Kanton zuerst profitiert habe, dann den Ausgleich versprochen habe, sogar geraten habe, die Einnahmen ins Budget zu stellen, dann aber nichts mehr davon wissen wollte. Es geht um Fairness und Vertrauen!
Die Parolenfassung durch die Delegierten geschah nahezu einstimmig.

Mehr Infos zu diesen Abstimmungen: sp-bl.ch

3. Februar 2018, Charles Simon, SP Binningen und kantonaler Delegierter

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